Stadt Hückelhoven

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Zweite Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Lärmaktionsplans der 4. Stufe für die Stadt Hückelhoven

Nach der neuen EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen dazu verpflichtet, alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Grundlage für die Erstellung des jeweiligen Lärmaktionsplans sind in Nordrhein-Westfalen die durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) veröffentlichten Lärmkarten für Kommunen außerhalb von Ballungsräumen. Für den Straßenverkehrslärm erfasst sind in diesen Lärmkarten stark befahrene Hauptstraßen (in der Regel Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr.

Für die Stadt Hückelhoven besteht die Verpflichtung bis zum 18. Juli 2024 einen Lärmaktionsplan der 4. Stufe für die betroffenen Straßenabschnitte aufzustellen und zu beschließen. Damit wird der Lärmaktionsplan der 3. Stufe fortgeschrieben, der vom Rat der Stadt Hückelhoven am 3. Juli 2019 beschlossen wurde.

Die Lärmbelastung durch Schienenwege ist nicht Bestandteil des Lärmaktionsplans der Stadt Hückelhoven. Die Lärmaktionsplanung für Schienenwege erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung.

In der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Stadt Hückelhoven auf dem Online-Portal „Beteiligung NRW“ des Landes Nordrhein-Westfalen für Beteiligungen der Öffentlichkeit dargestellt und allen Bürgerinnen und Bürgern vom 19. Dezember 2023 bis zum 26. Januar 2024 die Möglichkeit gegeben, eigene Hinweise zur Lärmbelastung in Hückelhoven mitzuteilen. Insgesamt sind in diesem mehr als 20 Anmerkungen mit Hinweisen zur Problemsituationen und Vorschlägen zur Verbesserung der Lärmsituation eingegangen.

Unter Berücksichtigung dieser Hinweise wurde nunmehr der Entwurf des Lärmaktionsplans mit Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung erstellt. Hierzu erfolgt jetzt eine zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Hier werden Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gesammelt. Zudem erfolgt eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und anderer Behörden.

Die Beteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Hückelhoven für Bürgerinnen und Bürger erfolgt wieder über das Online-Portal „Beteiligung NRW“:

https://beteiligung.nrw.de/portal/hueckelhoven/beteiligung/themen/1005847

 

Der Zugang zur Online-Beteiligung ist auf der Startseite der städtischen Homepage verlinkt.

Die Mitteilung von Anmerkungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans ist im Zeitraum vom 16. Februar bis 26. März 2024 möglich.