06 – Beschluss des Rates bezüglich der Grundsätze bei der Vergabe von Aufträgen und bezüglich der Übertragung von Entscheidungsbefugnissen gemäß § 41 Absatz 2 GO NRW auf den Bürgermeister
05 – Beschluss des Rates über die Auslegung des § 81 Absatz 2 Nr. 2 und 3 GO NRW (Nachtragssatzung) und des § 83 Absatz 2 GO NRW (Erheblichkeitsgrenze für überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Ausgaben)