Stadt Hückelhoven

Zweite Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Lärmaktionsplans der 4. Stufe für die Stadt Hückelhoven

Zweite Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Lärmaktionsplans der 4. Stufe für die Stadt Hückelhoven

Nach der neuen EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen dazu verpflichtet, alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Grundlage für die Erstellung des jeweiligen Lärmaktionsplans sind in Nordrhein-Westfalen die durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) veröffentlichten Lärmkarten für Kommunen außerhalb von Ballungsräumen. Für den Straßenverkehrslärm erfasst sind in diesen Lärmkarten stark befahrene Hauptstraßen (in der Regel Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr.

Für die Stadt Hückelhoven besteht die Verpflichtung bis zum 18. Juli 2024 einen Lärmaktionsplan der 4. Stufe für die betroffenen Straßenabschnitte aufzustellen und zu beschließen. Damit wird der Lärmaktionsplan der 3. Stufe fortgeschrieben, der vom Rat der Stadt Hückelhoven am 3. Juli 2019 beschlossen wurde.

Die Lärmbelastung durch Schienenwege ist nicht Bestandteil des Lärmaktionsplans der Stadt Hückelhoven. Die Lärmaktionsplanung für Schienenwege erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung.

In der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Stadt Hückelhoven auf dem Online-Portal „Beteiligung NRW“ des Landes Nordrhein-Westfalen für Beteiligungen der Öffentlichkeit dargestellt und allen Bürgerinnen und Bürgern vom 19. Dezember 2023 bis zum 26. Januar 2024 die Möglichkeit gegeben, eigene Hinweise zur Lärmbelastung in Hückelhoven mitzuteilen. Insgesamt sind in diesem mehr als 20 Anmerkungen mit Hinweisen zur Problemsituationen und Vorschlägen zur Verbesserung der Lärmsituation eingegangen.

Unter Berücksichtigung dieser Hinweise wurde nunmehr der Entwurf des Lärmaktionsplans mit Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung erstellt. Hierzu erfolgt jetzt eine zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Hier werden Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gesammelt. Zudem erfolgt eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und anderer Behörden.

Die Beteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Hückelhoven für Bürgerinnen und Bürger erfolgt wieder über das Online-Portal „Beteiligung NRW“:

https://beteiligung.nrw.de/portal/hueckelhoven/beteiligung/themen/1005847

 

Der Zugang zur Online-Beteiligung ist auf der Startseite der städtischen Homepage verlinkt.

Die Mitteilung von Anmerkungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans ist im Zeitraum vom 16. Februar bis 26. März 2024 möglich.

Beteiligung Jugendliche Verlagerung Skateranlage

Verlagerung der Skateranlage Hückelhoven

Die Stadtverwaltung Hückelhoven bietet Jugendlichen und

jungen Erwachsenen Mitwirkung an

 

Aufgrund der Beschlüsse im Bauausschuss und dem Rat der Stadt Hückelhoven zur Umnutzung des Gebietes Am Landabsatz gibt es Planungen, die Skateranlage zu verlegen und in diesem Zuge neu zu gestalten. Die neue Skateranlage wird ebenfalls Am Landabsatz eingerichtet, und zwar auf dem Dreiecksgelände hinter dem Obi-Markt.

 

Die Skateranlage wurde zuletzt 2013 erweitert. Bei Einrichtung und Erweiterung der Skateranlage wurden bereits Beteiligung und Mitwirkung der Jugendlichen bei Planung und Bau der Anlage umgesetzt. Nicht zuletzt aufgrund dieser passgenauen Planung erfreut sich die Skateranlage großer Beliebtheit und steht in den Bewertungen von Nutzern auf den vordersten Plätzen in ganz NRW!

 

An diese positive Erfahrung soll bei der Verlagerung der Skateranlage angeknüpft werden. Die Bedürfnisse, Praxiserfahrungen und Kompetenzen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen in den Planungsprozess einfließen. Zu diesem Zweck wird ein Beteiligungsverfahren durchgeführt.

 

Die Firma FFS Forschungsstelle für Frei- und Spielraumplanung aus Hohenahr ist mit der Planung und dem Beteiligungsprozess beauftragt. Aufgrund der derzeitigen Corona-Kontaktbeschränkungen findet die Beteiligung der Jugendlichen in einem Online-Format am 23.04.2021 statt. Die Mitwirkung am Beteiligungsprozess wird auch Fachkräften aus der Kinder- und Jugendarbeit und Vertretern weiterführender Schulen angeboten.

 

Nähere Information zum Beteiligungsverfahren stellt Tatjana Neumann, Jugendpflegerin der Stadt Hückelhoven, zur Verfügung. Frau Neumann ist telefonisch unter 02433 / 82-406, per Email Tatjana.Neumann@Hueckelhoven.de und über sozialen Medien wie Facebook und Instagram erreichbar.

Baumfällmaßnahmen

Die Stadtverwaltung Hückelhoven teilt mit, dass voraussichtlich in der 14. KW Bäume am Freibad Kapbusch in Brachelen aufgrund der Russrindenkrankheit gefällt werden müssen. Die Maßnahme erfolgt in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde. Eine unmittelbare Ersatzpflanzung wird erfolgen.