Stadt Hückelhoven

Flächennutzungspläne + Bebauungspläne

Flächennutzungspläne + Bebauungspläne

hier: Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen

 

Während der Veröffentlichungsfrist im Internet können die folgenden Bauleitpläne, einschließlich der Begründung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von

 

                                       Dienstag, den 22.04.2025 bis

                               einschließlich Mittwoch, den 07.05.2025

 

im Internet unter http://www.o-sp.de/hueckelhoven/

 

eingesehen werden.

 

Ergänzend dazu liegen alle o.g. Informationen im Rathaus der Stadt Hückelhoven, Amt für Stadtplanung und Liegenschaften (Fachbereich Stadtplanung), Rathausplatz 1 (Eingang Breteuilplatz), Zimmer 3.10 während folgender Zeiten öffentlich aus:

 

montags bis freitags                  von 08.00 bis 12.30 Uhr,

montags bis mittwochs    von 14.00 bis 16.00 Uhr,

donnerstags                   von 14.00 bis 17.30 Uhr.

 

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Altmyhl, Grünraumvernetzung

und Bebauungsplan 6.1-238-0, Altmyhl, Grünraumvernetzung

 

Es wird über geplante Aufforstungsmaßnahmen am östlichen Fuß der Altmyhler Halde informiert. Ziel ist es, die bestehenden Waldflächen besser zu vernetzen, den Biotopverbund zu stärken und klimatische Vorteile wie die Bildung einer Kälteinsel zu fördern. Die Aufforstung erfolgt auf wenig ertragreichen Böden und stellt zugleich eine sinnvolle Kompensationsmaßnahme dar. Die Auswahl der Baumarten wird in Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden getroffen.

 

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Altmyhl, Solarpark Altmyhler Halde

und Bebauungsplan 6.1-231-0, Altmyhl Solarpark Altmyhler Halde

 

Die SUNfarming West GmbH beabsichtigt die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit Doppelnutzungskonzept (Agri-Solaranlage) auf einer ca. 9,9 ha großen Teilfläche der Altmyhler Halde. Dies bedeutet, dass die Flächen unter und zwischen den Glas-Glas-Photovoltaikmodulen durch Pflanzenanbau in Kombination mit Tierhaltung landwirtschaftlich genutzt werden können.

 

Bebauungsplan 5-236-0, Hilfarth, Himmericher Weg / Erlenstraße

 

Auf einer Brachfläche in westlicher Randlage des Ortsteils Hilfarth plant ein Investor den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern. Hierdurch soll und kann die Nachfrage nach Wohnungen im Stadtgebiet verbessert werden. Insgesamt sollen 24 Wohnungen entstehen.

 

Bebauungsplan 1-234-0, Hückelhoven, Evertzbruch / Am Lieberg

 

Der ursprüngliche Bebauungsplan 1-205-0 für das Gebiet „Evertzbruch“ wurde überarbeitet und in zwei neue Verfahren aufgeteilt. Grund hierfür waren Anregungen aus der Bürgerbeteiligung sowie ein geändertes Investoreninteresse. Der nördliche Bereich wird nun als Bebauungsplan 1-235-0 weitergeführt, der südliche unter der Bezeichnung 1-234-0, „Evertzbruch / Am Lieberg“. Geplant ist eine Wohnbebauung mit Einzel- und Doppelhäusern mit maximal zwei Vollgeschossen. Aufgrund der Lage am Ortsrand wird der südliche Bereich als dörfliches Wohngebiet (§ 5a BauNVO) ausgewiesen. Die Erschließung erfolgt über die Straßen Evertzbruch und Am Lieberg.

 

Flächennutzungspläne / Bebauungsplan

hier: Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen

Während der Veröffentlichungsfrist im Internet können die folgenden Bauleitpläne, einschließlich der Begründung und der nach Einschätzungen der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von

 

                                       Dienstag, den 22.04.2025 bis

                                 einschließlich Freitag, den 23.05.2025

 

im Internet unter http://www.o-sp.de/hueckelhoven/

eingesehen werden.

Ergänzend dazu liegen alle o.g. Informationen im Rathaus der Stadt Hückelhoven, Amt für Stadtplanung und Liegenschaften (Fachbereich Stadtplanung), Rathausplatz 1 (Eingang Breteuilplatz), Zimmer 3.10 während folgender Zeiten öffentlich aus:

 

montags bis freitags                  von 08.00 bis 12.30 Uhr,

montags bis mittwochs    von 14.00 bis 16.00 Uhr,

donnerstags                   von 14.00 bis 17.30 Uhr.

 

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Doveren, Freiflächenphotovoltaikanlagen Loher Heide und Bebauungsplan 4-228-0, Doveren, Freiflächenphotovoltaikanlagen Loher Heide

 

Der Investor Bürgersolar-Park Loher Heide GbR plant auf einer Gesamtfläche von ca. 20 ha nördlich und südlich der Autobahn A46 im Stadtgebiet von Hückelhoven eine Freiflächenphotovoltaikanlage (FFPV) zu errichten. Durch die FFPV wird die regenerative Energieerzeugung gestärkt und die lokale CO2-Bilanz dauerhaft verbessert. Das Gesamtprojekt beläuft sich auf ca. 20 ha mit einer Anschlussleistung von 20 MWp. Somit können 5.000 Einfamilienhäuser ganzjährig mit Strom versorgt und ca. 8.000 Tonnen CO2 jährlich eingespart werden.

 

 

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Rurich, Dr.-Bäumker-Straße / Kippinger Straße und Bebauungsplan 9-220-0, Rurich, Dr.-Bäumker-Straße / Kippinger Straße

 

Das Plangebiet liegt in der Verlängerung der Dr.-Bäumker-Straße und soll für die Ausweisung von Baugrundstücken genutzt werden. Es befindet sich am Ortsrand von Rurich und stellt eine sinnvolle Ergänzung des Siedlungsraumes zwischen der Dr.-Bäumker-Straße und der Kippinger Straße dar.

Geplant ist die Schaffung von drei Baugrundstücken zur Errichtung von Ein- oder Zweifamilienhäusern. Die Erschließung soll über die Dr.-Bäumker-Straße erfolgen. Um auch künftig eine ausreichende verkehrliche Anbindung sicherzustellen, wird die Möglichkeit vorgesehen, die vorhandene Erschließungsstraße um 2 Meter zu verbreitern. Die Grundstückstiefen orientieren sich an den bestehenden Achsen der hinteren Grundstücksgrenzen entlang der Dr.-Bäumker-Straße und der Kippinger Straße.

 

 

Bebauungsplan 1-237-0, Hückelhoven, Am Lieberg

 

Um die bestehende Nachfrage nach neuem gefördertem Wohnraum in Hückelhoven bedienen zu können, beabsichtigt ein Investor, das Grundstück „Am Lieberg“ zu bebauen. Das Konzept sieht an der Vorderseite zur Straße „Am Lieberg“ ein Mehrfamilienhaus mit ca. 24 Wohneinheiten vor, dahinter schließen sich sechs Reihenhäuser an. Das Mehrfamilienhaus soll in Anlehnung an die Nachbargebäude maximal drei Vollgeschosse mit einer vierten Ebene (kein Vollgeschoss) erhalten. Die Reihenhäuser, die tiefer in das Grundstück hineinragen, sollen maximal zwei Vollgeschosse umfassen. Mit dem entstehenden Wohnungsgrößenmix zwischen 50m² (Singles), 65m² (Paare), 80m² (Paare + 1 Kind) und 95m² (Paare + 2 Kindern) soll eine heterogene Nutzungsgruppe angesprochen werden. Das Dach soll als Flachdach ausgeführt werden und die Fassade wird größtenteils aus keramischen Elementen (Riemchen) bestehen. Die nicht überbaubaren Flächen werden begrünt und dienen zugleich als Aufenthaltsflächen für die Bewohner sowie für die Nachbarschaft. Private Stellplätze sind entlang der Straße „Am Lieberg“ sowie auf der Fläche der Nebenanlagen vorgesehen. Müll- und Fahrradhäuser sind als gemeinschaftlich genutzte Flächen geplant und ebenfalls auf der Fläche der Nebenanlagen vorgesehen.

 

 

Amtsblatt 07 / 2025

Zugänglichmachung im Internet: 11.04.2025 – Das nächste Amtsblatt erscheint am 20.06.2025

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71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hückelhoven, Altmyhl, Grünraumvernetzung; hier: a) Beschluss zur Änderung b) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgerbeteiligung) vom 22.04.2025 bis einschließlich 07.05.2025

Zugänglichmachung im Internet: 11.04.2025

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Bebauungsplan 6.1-238-0, Altmyhl, Grünraumvernetzung; hier: a) Beschluss zur Aufstellung b) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgerbeteiligung) vom 22.04.2025 bis einschließlich 07.05.2025

Zugänglichmachung im Internet: 11.04.2025

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68. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hückelhoven, Altmyhl, Solarpark Altmyhler Halde; hier: a) Beschluss zur Änderung b) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgerbeteiligung) vom 22.04.2025 bis einschließlich 07.05.2025

Zugänglichmachung im Internet: 11.04.2025

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Bebauungsplan 6.1-231-0, Altmyhl, Solarpark Altmyhler Halde; hier: a) Beschluss zur Aufstellung b) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgerbeteiligung) vom 22.04.2025 bis einschließlich 07.05.2025

Zugänglichmachung im Internet: 11.04.2025

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Bebauungsplan 5-236-0, Hilfarth, Himmericher Weg / Erlenstraße; hier: a) Beschluss zur Aufstellung b) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgerbeteiligung) vom 22.04.2025 bis einschließlich 07.05.2025

Zugänglichmachung im Internet: 11.04.2025

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