Amtsblatt 04 / 2023
Das nächste Amtsblatt erscheint am 14.04.2023
Die Stadt Hückelhoven plant 2023 die Anpflanzung von über 50 Kiri-Bäumen. Die Bäume werden an unterschiedlichen Orten im Stadtgebiet (Baal, Doveren, Hilfarth, Hückelhoven und Ratheim) eingepflanzt. Die Anpflanzungen sollen bis Ostern abgeschlossen werden.
Kiri-Bäume gehören zur Familie der Blauglockenbäume. Eigentlich sind diese Bäume im asiatischen Raum beheimatet, sie sind leicht erkennbar an ihren schönen lila Blütentrauben.
Die Pflanzung der Kiri-Bäume ist eine Art Reallaborversuch der Stadt Hückelhoven um den Klimawandel entgegen zu wirken. Blauglockenbäume sind sehr schnellwachsende Bäume, welche binnen eines geringen Zeitraums bis zu 15 Meter wachsen. Durch diese Eigenschaft können die Kiri-Bäume viel CO2 binden.
Der Klimawandel zeigt, dass es immer mehr Hitzeperioden gibt und es an Niederschlag fehlt, der Kiri-Baum ist ein anspruchsloser Baum und kann auch Dürreperioden überstehen.
Das Landgericht Mönchengladbach hat die Stadt Hückelhoven aufgefordert, 13 Hauptschöffen und 3 Jugendschöffen für den Landgerichtsbezirk Mönchengladbach sowie 5 Hauptschöffen und 5 Jugendschöffen für das Amtsgericht vorzuschlagen.
Die Vorschlagsliste der Verwaltung muss für die Hauptschöffen 26 Personen und 6 Personen für die Jugendschöffen für den Landgerichtsbezirk und 10 Personen bei den Hauptschöffen und 10 Personen für die Jugendschöffen für den Amtsgerichtsbezirk umfassen (Bestimmung des Landgerichtes).
In die Vorschlagsliste können Personen aufgenommen werden, die im Stadtgebiet wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Interessentinnen und Interessenten, die bereit sind, die für die Wahrnehmung des Amtes erforderliche Zeit (10 bis 12 Sitzungen pro Jahr) aufzubringen, werden gebeten, den entsprechenden Bewerbungsvordruck digital bis zum 30.03.2023 auszufüllen.
Bitte hier klicken für das Schöffenamt oder hier klicken für das Jugendschöffenamt. Dort sind jeweils auch weitere Infos nachzulesen.
Am Dienstag, 17.01.2023, führte die Kreispolizei Heinsberg gemeinsam mit dem Ordnungs- und Jugendamt der Stadt Hückelhoven Testkäufe durch.
Es sollte festgestellt werden, inwieweit Tankstellen, Kioske und Supermärkte die Bestimmungen des Jugendschutzes (Abgabe von Alkohol und Zigaretten) einhalten.
In Hückelhoven, Baal, Ratheim, Hilfarth und Millich wurden insgesamt 16 Objekte (Kioske, Tankstellen, Supermärkte) überprüft.
In vier Objekten wurden den 14- und 15-jährigen Jugendlichen Alkohol verkauft, 12-mal wurden die Bestimmungen des Jugendschutzes eingehalten.
Die erforderlichen Anzeigen werden vom Ordnungsamt der Stadt Hückelhoven bearbeitet.
Die Beteiligten kamen überein, die Kontrollen auch zukünftig in unregelmäßigen Abständen fortzuführen.
Die deutschen Klimaschutzziele erfordern nicht nur den Zubau von erneuerbaren Energien, sondern auch das Einsparen von Energie, um Treibhausgase zu minimieren. Zudem verschärft der russische Angriffskrieg das Thema Energieversorgung. Die Energiepreise steigen auf ein Rekordniveau.
Aus diesen Gründen hat die Stadt Hückelhoven im abgelaufenen Jahr 2022 viele Gebäude auf LED-Technik umgerüstet: Insbesondere sind hier die Gebäude des Gymnasiums, die Mehrzweckhalle, der Kindergarten Traumland, der Kindergarten Schaufenberg, der Bauhof und das Sportlerheim Brachelen zu nennen.
Bei der Umrüstung auf LEDs wurde der Fokus vor allem auf Bildungseinrichtungen gelegt. Eine richtige Beleuchtung für unsere Kinder ist unerlässlich. Hierfür wurden im Vorfeld Beleuchtungsberechnungen für den idealen Lichtzustand durchgeführt.
Durch den durchgeführten Austausch kann jährlich circa 77.000 kWh elektrische Energie (umgangssprachlich Strom) eingespart werden. Im Vergleich entspricht dies dem Strom für über 22 Haushalte. Durch den Beleuchtungswechsel spart die Stadt Hückelhoven in den kommenden 10 Jahren auch enorme CO2-Emissionen, nämlich rund 330 t CO2.
Die Maßnahmen wurden im Rahmen des „Erlasses zur Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie“ bezuschusst.
Seit dem 01.01.2023 wird in Hückelhoven die Dach- und Fassadenbegrünung gefördert.
Begrünung von ungenutzten Flächen führen zu einer Verbesserung des Stadtklimas, vor allem bei längeren Hitzeperioden, wie in den letzten Jahren. Das wird ein enormer Vorteil sein. Begrünte Dächer und Fassaden können als Zwischenspeicher von Regenwasser dienen und bieten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt. Außerdem können Pflanzen schädliche Emissionen binden, hierdurch entsteht eine Verbesserung der Luftqualität.
Die Stadt Hückelhoven sieht in Gründächer und Fassadenbegrünung einen enorm wichtigen Beitrag für den Klimaschutz und die Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger. Daher wird die Gebäudebegrünung ab dem 01.01.2023 folgendermaßen gefördert:
Wer ein Gründach mit einer Mindestgröße von 5 m² anlegt, erhält eine Förderung von 25 Euro pro Quadratmeter. Bei der Fassadenbegrünung ist eine Mindestgröße von 3 m² notwendig. Die Fassadenbegrünung wird mit 15 Euro pro Quadratmeter gefördert. Die maximale Förderhöhe liegt bei 1.500 Euro je Maßnahme.
Die genauen Richtlinien und einen entsprechenden Antrag finden Sie unten hier auf der Seite zum Download.
Für weitere Informationen rund um den Klimaschutz bitte hier klicken.
Alle Fragen rund um das Thema beantwortet der Klimaschutzmanager der Stadt Hückelhoven, Herr Alexander Kurth, unter Tel.: 02433/82303 oder per E-Mail: alexander.kurth@hueckelhoven.de.