Stadt Hückelhoven

Beteiligung zur Bauleitplanung

Beteiligung zur Bauleitplanung

Bei der Stadt Hückelhoven werden in der Zeit von

Montag, den 05.07.2021 bis einschließlich Freitag, den 16.07.2021

im Rathaus, Rathausplatz 1 (Eingang Breteuilplatz), Amt für Stadtplanung und Liegenschaften (Fachbereich Stadtplanung), Zimmer 3.15

jeweils

montags bis freitags      von        08.00 – 12.30 Uhr,

montags bis mittwochs               von        14.00 – 16.00 Uhr,

donnerstags                      von        14.00 – 17.30 Uhr

 

folgende Bauleitpläne öffentlich ausgelegt:

 

Bebauungsplan 1-117-1/A-E, Umgehung Ratheim und Millich; L117n

 

Entgegen der Festsetzung des Ursprungsbebauungsplanes, muss eine externe Teilkompensationsfläche zur Ortsumgehung Ratheim/Millich (L117n) an anderer Stelle im Stadtgebiet ausgeglichen werden.

 

Bebauungsplan 1.1-081-1, Millich, Querspange (L117n) 

 

Entgegen der Festsetzung des Ursprungsbebauungsplanes, muss eine externe Teilkompensationsfläche zur Ortsumgehung Ratheim/Millich (L117n) an anderer Stelle im Stadtgebiet ausgeglichen werden.

 

Bebauungsplan 2-008-1, Baal, Nahversorgung Krefelder Straße

 

Zur Erweiterung des Nahversorgungsangebotes im Ortsteil Baal, soll am Richard-Skor-Weg ein Getränkemarkt entstehen.

 

 

Bebauungsplan 7-201-0, Kleingladbach, Stephanusstraße/Frankenweg 

  

In der Ortslage Kleingladbach soll ein Wohngebiet mit ca. 50 neuen Baugrundstücken entstehen.

 

 

 

Beteiligung der Öffentlichkeit zur Bauleitplanung (Offenlage);

hier: verschiedene Bebauungspläne

 Bei der Stadt Hückelhoven werden in der Zeit von

Montag, den 05.07.2021 bis einschließlich Freitag, den 06.08.2021

 im Rathaus, Rathausplatz 1 (Eingang Breteuilplatz), Amt für Stadtplanung und Liegenschaften (Fachbereich Stadtplanung), Zimmer 3.15

jeweils

montags bis freitags      von        08.00 – 12.30 Uhr,

montags bis mittwochs               von        14.00 – 16.00 Uhr,

donnerstags                      von        14.00 – 17.30 Uhr

 

folgende Bauleitpläne öffentlich ausgelegt:

Bebauungsplan 1-011-4, Hückelhoven, Bocketsmühle-West

Im Zuge der Nachverdichtung innerstädtischer Siedlungsbereiche soll auf dem Grundstück der Rheinstraße 40 zusätzlich ein zwei- bis dreigeschossiger Baukörper errichtet werden. Dort vorgesehen sind eine gewerbliche, soziale oder gesundheitliche Nutzungseinheit im Erdgeschoss und Wohnungen in den Obergeschossen.

Bebauungsplan 1-049-4, Hückelhoven, Dr-Ruben-Straße

Als planungsrechtliche Grundlage für eine städtebauliche Nachverdichtung im Bereich Dr-Ruben-Straße/Markt muss der rechtskräftige Bebauungsplan geändert werden.

Bebauungsplan 4-210-0, Doveren, Doverener Mühle

Auf der Fläche der ehemaligen Doverener Mühle soll ein Wohnquartier für Jung und Alt entwickelt werden. Dafür sieht der Entwurf eine Unterteilung verschiedener Wohnformen für Senioren, inklusive ambulanter Wohngruppen sowie Tagespflege, Bungalows und Stadtvillen mit verschiedenen Wohnungsgrößen vor.

Bebauungsplan 6-213-0, Ratheim, Zechenring

Um zukünftig bedarfsgerechte und marktfähige gewerbliche Grundstückszuschnitte realisieren und vermarkten zu können, ist der Bau einer 70 m langen Stichstraße in das bestehende Gewerbegebiet vorgesehen.

Bebauungsplan 8-x25-2.1, Schaufenberg, Jacobastraße

Die Änderung des Bebauungsplanes sieht vor, die festgesetzten Straßenverkehrsflächen zu den Wohnbaugrundstücken – für eine bessere Ausnutzbarkeit – zuzuschlagen.

 

Elternbeiträge März bis Mai 2021

Aufgrund der im Juni getroffenen Vereinbarung zwischen Land NRW und Kommunen, hat der Rat der Stadt Hückelhoven in seiner Sitzung am 23.06.2021 beschlossen, die Familien bei den Elternbeiträgen weiter zu entlasten.

Die Elternbeiträge für die Betreuung in

  • der offenen Ganztagsschule (OGS)
  • der 8-13-Uhr-Betreuung
  • Kindertageseinrichtungen und
  • in der Kindertagespflege

sowie für das kulturelle Bildungsangebot „JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“

werden für die Monate März, April und Mai 2021 auf 50 % des jeweils nach der Beitragssatzung zu zahlenden Betrages reduziert. Unabhängig hiervon bleibt es dabei, dass die Essenpauschale in der OGS für die Monate April und Mai 2021 vollständig ausgesetzt wird.

Die sich hieraus ergebenden Überzahlungen werden zunächst mit den Beiträgen für den Monat Juli 2021 verrechnet. Verbleibt hiernach eine Überzahlung, wird diese mit etwaigen weiteren Rückständen verrechnet und darüber hinaus erstattet.

Für Beitragszahler/innen, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bedeutet dies:

Die Verwaltung wird die Abbuchung der Juli-Beiträge in allen Fällen stoppen und etwaige Überzahlungen zeitnah erstatten.

Für Beitragszahler/innen, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bedeutet dies:

Überweisungen bzw. Daueraufträge sollten für den Monat Juli – falls noch möglich – gestoppt bzw. pausiert werden. Etwaige Überzahlungen werden erstattet.

 

 

 

„Ein Leben lang zu Hause wohnen…“

Innerhalb des Runden Tisches Seniorenarbeit Hückelhoven wird regelmäßig der Wusch der älteren Bevölkerung, so lange wie möglich im eigenen Zuhause wohnen zu wollen und vor allem zu können, thematisiert. Daraus entstand Ende 2019 die Idee, eine Broschüre mit dem Titel „Ein Leben lang zu Hause wohnen – Maßnahmen zur Wohnraumanpassung in Hückelhoven“ herauszugeben. Mit einer informativen Broschüre möchte der Runde Tisch Seniorenarbeit nicht nur älteren Mitbürgern, sondern auch jüngeren Menschen einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten und Baumaßnahmen geben.

 

Nach mehreren Arbeitskreissitzungen mit viel Recherchearbeit und kreativen Ideen liegt seit dem 04. Mai 2021 die druckfrische und ansprechende Broschüre vor. Sie gibt Tipps zu hilfreichen baulichen Veränderungen, nützlichen und technischen Hilfsmitteln, richtigen Ansprechpartner*innen sowie Möglichkeiten zur Finanzierung und Förderung. Konkret wird bei einem Rundgang durch verschiedene Räume aufgeführt, an welchen Stellen Umbaumaßnahmen vorgenommen werden können. Eine Checkliste hilft anhand von Fragen in der eigenen Wohnung zu erkennen, wo es Verbesserungspotenzial gibt.

 

Die kostenlose Broschüre liegt im Haus der Caritas, im Rathaus, bei der Lambertus gGmbH, bei der Pflegeberatung der Kreisverwaltung Heinsberg, in Apotheken, Arztpraxen und Banken in Hückelhoven aus. Sie kann ebenfalls über alle Mitglieder des Runden Tisches bezogen werden.

 

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Freizeitbad wieder geöffnet

Das Freizeitbad der Stadt Hückelhoven hat seit Freitag, 04.06.2021, wieder geöffnet!

Aufgrund der aktuell geltenden Coronaschutz-Verordnung ist Folgendes zu beachten:

Es sind maximal 75 Badegäste zugelassen. Beim Betreten des Bades ist eine OP-Maske zu tragen, die in der Umkleide abgelegt werden kann. Zudem ist ein Negativtestnachweis sowie ein Ausweisdokument vorzulegen. Der Negativtest darf höchstens 48 Stunden zurückliegen. Im gesamten Hallenbad ist der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Beim Verlassen des Bades ist von der Umkleide bis zum Ausgang ebenfalls eine OP-Maske zu tragen.

 

Es gelten die bekannten Öffnungszeiten:

Montag

Geschlossen

 

Dienstag

Frühschwimmen 06.00 – 08.00 Uhr

Familienbad 14.30 – 21.30 Uhr

 

Mittwoch

Frühschwimmen 06.00 – 08.00 Uhr

Familienbad 14.30 – 21.30 Uhr

 

Donnerstag

Frühschwimmen 06.00 – 08.00 Uhr

Familienbad 14.30 – 21.30 Uhr

 

Freitag

Frühschwimmen 06.00 – 09.00 Uhr

Frauenschwimmen 13.00 – 14.30 Uhr

Familienbad 14.30 – 21.30 Uhr

 

Samstag

Familienbad 09.00 -15.00 Uhr

 

Sonntag

Familienbad 09.00 – 15.00 Uhr

 

 

 

 

Abgestorbene Ahornbäume

Die Stadt Hückelhoven weist darauf hin, dass bei Waldkontrollen im Rahmen der Verkehrssicherung festgestellt worden ist, dass rund um den Sportplatz in Doveren zahlreiche Bäume (insbesondere Bergahorn) abgestorben sind und den zwischen Waldrand und Sportplatz gelegenen Zuschauerbereich gefährden könnten.

Da Waldbesitzer für ihre Waldränder entlang öffentlich genutzter Flächen erhöht verkehrssicherungspflichtig sind, ist hier auch die Stadt Hückelhoven verpflichtet, Bäume, die eine Gefährdung darstellen, entfernen zu müssen. Um Personengefährdungen zu vermeiden, werden die betroffenen Bäume aus dem städtischen Waldbestand zeitnah entfernt.

1.000 Convertibles für Schulen in Hückelhoven

Die Stadt Hückelhoven hat insgesamt 1.000 Convertibles an ihre städtischen Schulen ausgeliefert. Bei den Geräten handelt es sich um eine Mischung aus Notebook und Tablet.

600 Convertibles wurden für die Schüler*innen angeschafft, die restlichen für die Lehrkräfte. Die Geräte stehen auf der einen Seite für den Unterricht zur Verfügung und können im Falle des Distanzunterrichtes aber auch an bedürftige Schüler*innen, deren Eltern sich ein solches Gerät nicht leisten können, herausgegeben werden.  Auf der anderen Seite sind jetzt alle Lehrkräfte im Stadtgebiet Hückelhoven mit einem dienstlichen Endgerät ausgestattet. Diese können die Convertibles sowohl in den Schulen als auch Zuhause für den Unterricht, die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts oder Videokonferenzen nutzen.

Bei der Übergabe an die Ganztagshauptschule Hückelhoven bezeichnete Bürgermeister Bernd Jansen die Geräte einen wichtigen Baustein in der Digitalisierung der städtischen Schulen. „Die Corona-Zeit hat noch einmal für alle Beteiligten in unseren Schulen aufgezeigt, wie wichtig eine digital ausgerichtete Schule ist. Durch die Anschaffung dieser Endgeräte erhalten nun alle Lehrkräfte und sehr viele bedürftige Schüler*innen die Möglichkeit, einen modernen, digital gestützten Unterricht auch weiterhin durchzuführen.“, so Jansen.

Untere Reihe von links nach rechts: Thorsten de Haas (2. Beigeordneter Stadt Hückelhoven), Stephan Matzerath (Leiter Schulverwaltungs- und Sportamt), Bürgermeister Bernd Jansen, Daniel Irmisch (Schulverwaltungs- und Sportamt).
Obere Reihe von links nach rechts: Kayla Delgado Y Clemente (Schülerin 10b), Fabian Feige (Schüler 5b), Akasya Yetis (Schülerin 8a), Christiane Müller (Schulleiterin Ganztagshauptschule)

Christiane Müller, Schulleiterin der Ganztagshauptschule Hückelhoven, freute sich über die neuen Geräte: „Gerade für unsere Schule ist es besonders wichtig, dass wir alle Schüler*innen digital erreichen und diese individuell fördern können. Als vom Land NRW ausgewählte Talentschule ist gerade die individuelle Förderung der Stärken unserer Schüler*innen die zentrale Aufgabe. Dabei helfen uns diese Convertibles noch einmal entscheidend weiter, da wir damit noch zielgerichteter, insbesondere im Bereich der Sprachen und der Naturwissenschaften, unterrichten können.“

Die Besonderheit der angeschafften Geräte liegt darin, dass sie die Vorteile eines Tablets und eines Laptops in einem Gerät verbinden. Die Stadt Hückelhoven konnte durch diese Verbindung den Wünschen und Ansprüchen aller 14 Schulen gerecht werden. Durch die Microsoft-Software steht zudem eine vertraute Umgebung für die Lehrkräfte und Schüler*innen zur Verfügung, welche eine problemlose Koppelung zu allen weiteren digitalen Geräten in den Klassenräumen, wie beispielsweise auch den digitalen Tafeln, gewährleistet. Die Geräte werden in die Netzwerke der Schulen integriert und per Fernwartung stets mit den neuesten Updates bespielt. Durch die vorhandene Microsoft-Office-Software sind die üblichen Anwendungen wie Word, Excel, PowerPoint und Teams nutzbar.

Knapp 75% der Gesamtkosten von 620.000 Euro zur Anschaffung und Inbetriebnahme der Geräte wurden mit Fördermitteln aus den sogenannten „Sofortausstattungsprogrammen“ des Landes NRW für Lehrkräfte und bedürftige Schüler*innen finanziert. Die restlichen rund 160.000 Euro hat die Stadt Hückelhoven beigesteuert.