Stadt Hückelhoven

Amtsblatt 07/2021

OpenAir Musik Event „Sommer im Garten“

Die Kölner Band BRINGS war in den letzten Jahren häufiger Gast bei den Events der Stadtmarketing Hückelhoven GmbH. Die Gruppe um die Brüder Peter und Stephan BRINGS setzt auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie Akzente in der Veranstaltungslandschaft. Die Band plant eine sogenannte Pop-up Biergarten Tour durch die Regionen NRWs, bei der jeweils vier Tage mit dem Titel „Sommer im Garten“ in einer Stadt gastiert wird. Ziel ist die Erhaltung von Gastronomie und Kultur.

„Dank der über die Jahre vertrauensvollen und unkomplizierten Zusammenarbeit mit BRINGS, freuen wir uns, dass Hückelhoven ein Ziel der Tour geworden ist“, freut sich Bürgermeister Bernd Jansen bei der Vorstellung des Programms.

v.l.n.r. Gastronom Frank Dohmen, Musiker Peter Brings, Bürgermeister Bernd Jansen, Stadtmarketing Geschäftsführer Carsten Forg

In jedem Ort der „Sommer im Garten“-Tour wird der Biergarten möglichst durch einen örtlichen Gastronomiepartner betrieben. In Hückelhoven

arbeitet das Brings-Management mit Frank Dohmen vom Saal Sodekamp-Dohmen aus Hilfarth zusammen.

Die Brings Produktions GbR wickelt Technik, Bühne und Programm ab. So versucht man die Kulturlandschaft weiterhin bestmöglich am Leben zu halten und bietet neue Chancen,

Arbeitsplätze hoffentlich zu retten. Neben Brings sind auch in Hückelhoven viele andere befreundete Künstler der Band mit im Boot, beispielsweise Kasalla, Bläck Fööss, Räuber, Klüngelköpp und Rabaue. Auch die Freunde der modernen Blasmusik werden auf Ihre Kosten kommen mit „Brasstelovend“, interpretiert von Druckluft und den Swinging Funfares.

Die Veranstaltungen werden mit einem, den aktuellen Entwicklungen angepassten, Hygienekonzept durchgeführt, mit einer Kapazität von 300 bis 500 Besuchern jeweils in kleinen Gruppen an Zelttisch-Garnituren. Alles natürlich abhängig von der jeweiligen Pandemielage und der aktuellen Verordnung. In Hückelhoven findet das Musikevent auf dem Hartlepooler Platz zwischen Gymnasium und Rathaus statt.

Vorverkauf nur online unter www.brings-ticket.com. Einen lokalen Vorverkauf für Hückelhoven wird es nicht geben.

 

Programm Hückelhoven, 15. bis 18. Juli 2021 – Hartlepooler Platz

 

Donnerstag, 15.07.2021

Einlass 17.00 Uhr / Beginn 19.30 Uhr

Klüngelköpp, Rabaue, Big Maggas, Rhythmussportgruppe               

Eintritt 35 Euro zzgl. Gebühren

UPDATE VOM 13.07.2021:

Aufgrund der schwierigen Wetterlage am Mittwoch und Donnerstag fällt das erste der fünf Konzerte der Reihe „Sommer im Garten“ in Hückelhoven leider aus.

Die vier weiteren Konzerte finden aber wie geplant von Freitag bis Sonntag auf dem Platz zwischen Gymnasium und Aula statt.

Ticketinhaber für das jetzt abgesagte Konzert mit Klüngelköpp, Rabaue, Big Maggas und Rhythmussportgruppe haben die folgenden Möglichkeiten:

  1. Die Tickets können für das gleiche Konzert am Freitag in Herzogenrath genutzt werden.
  2. Die Tickets können für das Bläck Fööss Konzert am Sonntag in Hückelhoven genutzt werden.
  3. Die Tickets können gegen Erstattung zurückgeben werden.

Der Veranstalter bittet, egal für welche Möglichkeit Sie sich entscheiden, die entsprechende Option per Mail an tickets@brings.com mitzuteilen.

 

Freitag, 16.07.2021

Einlass 17.00 Uhr / Beginn 19.30 Uhr

Kasalla !!! Konzert ist ausverkauft !!!

Eintritt 35 Euro zzgl. Gebühren

 

Samstag, 17.07.2021

Einlass 17.00 Uhr / Beginn 19.30 Uhr

Brings !!! Konzert ist ausverkauft !!!

Eintritt 35 Euro zzgl. Gebühren

 

 

Sonntag, 18.07.2021

Einlass 10.00 Uhr / Beginn 12.00 Uhr

„Brasstelovend“ mit Druckluft und Swinging Funfares

Eintritt 15 Euro zzgl. Gebühren

 

Einlass 17.00 Uhr / Beginn 19.00 Uhr

Bläck Fööss

Eintritt 35 Euro zzgl. Gebühren

 

 

Gastronomiepartner: Frank Dohmen – Haus Sodekamp-Dohmen

Mit freundlicher Unterstützung der Volksbanken Raiffeisenbanken im Kreis Heinsberg

 

 

Aktuelles aus der Stadtbücherei

Die Stadtbücherei Hückelhoven ist momentan wieder ohne Corona-Schnelltest zugänglich.

Für ein sicheres Miteinander bitten wir Sie Folgendes einzuhalten:

  • maximal 6 Personen haben zeitgleich Zutritt
  • Zutritt nur mit medizinischer Maske und desinfizierten Händen
  • halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander
  • halten Sie sich nicht länger als nötig in der Stadtbücherei auf
  • zügige Medienauswahl, -ausleihe und -rückgabe

Das Team der Stadtbücherei bedankt sich für das Verständnis und die Rücksichtnahme!

Corona Allgemeinverfügung

Allgemeinverfügung des Kreises Heinsberg

gültig ab 17.04.2021

Auf der Grundlage der §§ 28 Abs. 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) i. V m. § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Regelung besonderer Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler oder landesweiter Tragweite und zur Festlegung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (Infektionsschutz- und Befugnisgesetz – IfSBG-NRW) vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b) – jeweils in der derzeit geltenden Fassung – sowie des § 16 Abs. 2 der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vom 05.03.2021 in der ab dem 07.04.2021 gültigen Fassung und der §§ 35 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) vom 12. November 1999 (GV. NRW. S. 602) in der derzeit geltenden Fassung erlässt der Kreis Heinsberg als untere Gesundheitsbehörde folgende Allgemeinverfügung:

A. Regelungen

1. Es wird festgestellt, dass es im Bereich des Kreises Heinsberg ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen nach § 4a der Coronavirus-Testverordnung vom 8. März 2021 des Bundesministeriums für Gesundheit (BAnz AT 09.03.2021 V1) gibt.

2. Es wird angeordnet, dass ab dem 17.04.2021 statt der Einschränkungen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 8 CoronaSchVO die Nutzung der entsprechenden Angebote von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests nach § 4 Abs. 4 der CoronaSchVO abhängig ist.

Diese Allgemeinverfügung ist gemäß § 28 Absatz 3 i. V. m. § 16 Absatz 8 IfSG sofort vollziehbar. Eine Anfechtungsklage gegen diese Verfügung hat keine aufschiebende Wirkung.

Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 41 Abs. 3 und 4 VwVfG NRW auf der Internetseite des Kreises Heinsberg öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung gilt mit Ablauf des Tages, an dem das Dokument im Internet verfügbar ist, als vollzogen.

B. Begründung:

Nach § 28 Abs. 1 IfSG trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt werden. Sie kann insbesondere Personen verpflichten, von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten.

Mit den Anordnungen werden Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz getroffen, die der Ausbreitung der Coronapandemie insgesamt und insbesondere im Kreis Heinsberg entgegen-wirken sollen.

Gemäß § 16 Abs. 2 CoronaSchVO können Kreise und kreisfreie Städte nach § 16 Abs. 1 Satz 1 CoronaSchVO, die über ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen nach § 4a der Coronavirus-Testverordnung vom 8. März 2021 des Bundesministeriums für Gesundheit (BAnz AT 09.03.2021 V1) verfügen, durch Allge-meinverfügung im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales be-stimmen, dass statt der Einschränkungen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 8 CoronaSchVO die Nutzung der entsprechenden Angebote von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests nach § 4 Absatz 4 CoronaSchVO abhängig ist.

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Gemäß der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 15.04.2021 wurde feststellt, dass im Kreis Heinsberg die Voraussetzungen des § 16 Abs. 1Satz 1 CoronaSchVO vorliegen.

Der Kreis Heinsberg und die angehörigen Städte und Gemeinden haben unter Einbindung zahl-reicher Akteure (Apotheken, Ärzteschaft, lokale Unternehmen, etc.) in kürzester Zeit eine flächendeckende Testinfrastruktur mit inzwischen über 100 Teststellen eingerichtet. Täglich wer-den ca. 3.000 Testungen mit steigender Tendenz durchgeführt. Durch die Vielzahl an Testungen wurden in den vergangenen Wochen bereits zahlreiche Infektionen frühzeitig aufgedeckt und eingedämmt. Dazu tragen auch die bereits seit Anfang März zweimal wöchentlich stattfinden-den Testungen in Schulen (für Schüler*innen und Lehrpersonal) sowie des Personals in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bei.

In den nächsten Tagen werden noch weitere große Teststellen ihren Betrieb aufnehmen.

Ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen nach § 4a der Coronavirus-Testverordnung ist somit vorhanden.

Nach den vorliegenden Erkenntnissen stellt die Nutzung der in § 16 Abs. 1 Nr. 2 – 8 CoronaSchVO genannten Angebote kein besonderes Risiko für das Infektionsgeschehen im Kreis Heinsberg dar. Die Nutzung der Angebote unter Vorlage eines tagesaktuellen negativen Testergebnisses ist daher aus infektiologischer Sicht zu verantworten.

Die Erforderlichkeit und Angemessenheit dieser Regelungen wird fortlaufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Klage erhoben wer-den. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Aachen, Justizzentrum, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, zu erheben. Die Klage ist schriftlich zu erheben oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht zu erklären. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gem. § 55 a Abs. 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) vom 24.11.2017 (BGBl. I S. 3803) in der zurzeit gültigen Fassung.

Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO i. V. m. § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG hat die Anfechtungsklage gegen diese Allgemeinverfügung kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die Allgemeinverfügung auch bei Erhebung einer Anfechtungsklage zu befolgen ist. Gemäß § 80 Abs. 5 VwGO kann das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung auf Antrag anordnen. Der Antrag ist schon vor Erhebung der Anfechtungsklage zulässig.

Sollte die o.a. Frist durch eine/n Bevollmächtigte/n versäumt werden, würde dessen Verschulden dem Kläger zugerechnet werden.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite www.justiz.de in Erfahrung zu bringen.

Heinsberg, den 16.04.2021

Der Landrat

In Vertretung

gez.

Schneider

Allgemeiner Vertreter

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Neueröffnung Prim Wash SB-Waschanlage in Schaufenberg

Die Eröffnung des 3H Camping-Center in Hückelhoven-Schaufenberg rückt näher. Auf dem über 15.000 qm großen Gelände an der Jacobastraße ist jetzt die geplante SB-Waschanlage offiziell in Betrieb genommen worden.

Die Firma Prim-Wash wurde im März 2012 von Detlef Weber gegründet. Inclusive der Partnerbetriebe handelt es sich mittlerweile um neun Waschanlagen, unter anderem in Heinsberg und Erkelenz.

Von links nach rechts: Detlef Weber (Prim Wash), Stefanie und Kai Hahn (Besitzer und Betreiber der Anlage in Schaufenberg), Bürgermeister Bernd Jansen, Hubert Heinrichs (Geschäftsführer 3H Camping-Center), Margot Heinrichs (Bauherrin 3H Camping-Center) und Stefan Heinrichs (Vertriebsleiter 3H Camping-Center).

Betreiber und Besitzer der Anlage in Hückelhoven-Schaufenberg ist Kai Hahn aus Bochum. Der SB-Waschplatz besteht aus fünf Einzelwaschplätzen. Es gibt einen großen Waschplatz der für größere Fahrzeuge wie zum Beispiel Wohnmobile geeignet. Diese können von einem Podest aus unter anderem mit Powerschaum gewaschen werden. Dieser Waschplatz wird unter anderem auch von der Firma 3H Camping-Center genutzt werden.

Die Nähe zur Autobahn und der neuen Umgehung L117n wird allen Beteiligten dieses Gewerbeprojekts zu Gute kommen.

Corona Antigen Teststelle des DRK in Hückelhoven

Das Deutsche Rote Kreuz hat am Nachmittag (25.03.2021) in Hückelhoven seine erste Corona Antigen Teststelle eröffnet.

Dort können ab sofort täglich die sogenannten Bürgertests durchgeführt werden. Dabei wird allen Bürgern die Möglichkeit geboten, mindestens einmal wöchentlich einen kostenlosen Schnelltest durchführen zu lassen.

Das DRK setzt für die Tests geschultes Personal ein. Die meisten Mitarbeitenden waren in den letzten Monaten bereits in diversen Pflegeheimen oder im Abstrichzentrum des Kreises Heinsberg tätig. Neben der reinen Testtätigkeit übernimmt das DRK auch die Verwaltung und die Informationsweiterleitung an das Gesundheitsamt.

„Der Standort auf der Parkhofstraße 84 gegenüber dem Rathaus hätte nicht besser sein können“, so Hückelhovens Bürgermeister Bernd Jansen. „So können Berufstätige sowie Lehrer und Schüler aus dem direkten Umfeld genauso einen Schnelltest machen, wie Kunden, die im Anschluss sorgenfrei ihre Einkäufe erledigen möchten“, meint Jansen weiter.

Die Örtlichkeit selber ist in den letzten zehn Tagen Instand gesetzt worden. „Das war schon ein Kraftakt, gelohnt hat es sich auf jeden Fall“, ist Hardy Hausmann – beim DRK Kreisverband Heinsberg verantwortlich für die Inbetriebnahme und Organisation der Teststellen überzeugt.

Von links nach rechts: Lothar Terodde (Geschäftsführer DRK Kreisverband Heinsberg), Bürgermeister Bernd Jansen, Hannah Müller (DRK), Thorsten de Haas (2. Beigeordneter Stadt Hückelhoven), Daniela Exner (DRK), Hardy Hausmann (Leiter Einsatzdienste DRK Kreisverband Heinsberg)

 

Die Öffnungszeiten des Testzentrums in Hückelhoven, Parkhofstraße 84, sind derzeit:
Mo, Mi, Fr, Sa, So: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr

 

Eine Anmeldung ist online über www.drk-heinsberg.de möglich.

Eine spontane Testung ohne Termin ist möglich – ggfs. entstehen dann Wartezeiten!

„Das DRK sieht umfassendes Testen neben der Impfkampagne als das wesentliche Instrument an, der Pandemie Herr zu werden“, so Kreisgeschäftsführer Lothar Terodde.  Aus diesem Grund werden in der Zeit vor und nach Ostern noch mindestens fünf weitere Teststellen im Kreisgebiet in Betrieb genommen. Die Standorte werden sein:

Übach – Palenberg: Lohnhalle des CMC

Geilenkirchen – Lindern: Mehrzweckhalle

Gangelt: alte Feuerwache

Birgden: Haus der Landfrauen

Erkelenz: Hotel am Weiher

Die Öffnungszeiten dieser Standorte werden kurz vor Inbetriebnahme über die Zeitungen, das Portal der Kreisverwaltung und die Webseite des DKR: www.drk-heinsberg.de veröffentlicht.

Infos zu weiteren Teststellen im Stadtgebiet Hückelhoven können Sie hier nachlesen.

 

Skatepark „Am Landabsatz“

Der Skatepark „Am Landabsatz“ ist ab sofort wieder ohne festgelegte Öffnungszeiten tagsüber nutzbar.
Auf dem Gelände muss Maske getragen werden, während der Fahrt kann diese abgenommen werden. Auf den Mindestabstand ist dringend zu achten.