Bauleitpläne – hier: Bebauungsplan und Flächennutzungsplan
Folgende Bauleitpläne, einschließlich der Begründung gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgerbeteiligung) werden in der Zeit von
Montag, den 19.01.2026 bis
einschließlich Freitag, den 30.01.2026
im Internet unter http://www.o-sp.de/hueckelhoven/ veröffentlicht.
Ergänzend dazu liegen alle o.g. Informationen im Rathaus der Stadt Hückelhoven, Amt für Stadtplanung, Rathausplatz 1 (Eingang Breteuilplatz), Zimmer 3.15 während folgender Zeiten öffentlich aus:
montags bis freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr,
montags bis mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 14.00 bis 17.30 Uhr.
Bebauungsplan 8-241-0, Schaufenberg, Rosemannstraße
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 8-241-0 „Schaufenberg, Rosemannstraße“ soll Planungsrecht für ein kleines Wohngebiet zur Errichtung von Einfamilienhäusern geschaffen werden. Das gesamte Areal wird über eine Privatstraße erschlossen. Insgesamt kann somit Planungsrecht für bis zu sechs neuen Einfamilienhäusern entstehen.
In Vorbereitung ist außerdem eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die 72. Änderung des Flächennutzungsplans wird in einem parallel betriebenen Bauleitplanverfahren durchgeführt.
- Änderung des Flächennutzungsplanes, Schaufenberg, Rosemannstraße
Die Eigentümerin der im Geltungsbereich gelegenen Flächen beabsichtigt, auf diesen Grundstücken Wohnhäuser zu errichten. Der derzeit gültige Flächennutzungsplan der Stadt Hückelhoven weist das Plangebiet jedoch als „Fläche für die Landwirtschaft“ aus.
Aus städtebaulicher Sicht erscheint eine kleinräumige Erweiterung der bestehenden Wohnbaufläche im Sinne einer städtebaulichen Arrondierung zweckmäßig.
Zur Schaffung des hierfür erforderlichen Planungsrechts ist daher zunächst eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Diese erfolgt im Rahmen der 72. Änderung des Flächennutzungsplans, die als erster Schritt der Bauleitplanung durchgeführt wird.






