Ehrenamtliche Einsatzkräfte der Feuerwehr werden rund um die Uhr gebraucht. Sie sind deshalb verpflichtet, auf Anforderung auch während ihrer Arbeitszeit an Einsätzen, Übungen, Aus – und Fortbildungen sowie ggf. sonstigen Veranstaltungen teilzunehmen.
Gleichzeitig muss der/die Arbeitgeber/in oder Dienstherr/in Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzahlen, die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären, denn den ehrenamtlichen Feuerwehrleuten darf aus dem Feuerwehrdienst kein Nachteil entstehen.
Private Arbeitgeber/innen haben das Recht, sich diese Beträge auf Antrag durch die Stadt erstatten zu lassen. Verwenden Sie dafür bitte den Antragsvordruck. Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt.
zugehöriges Amt:
Freiwillige Feuerwehr Stadt Hückelhoven
Hilfarther Straße 15
41836 Hückelhoven
Tel.: 02433 44011
Fax: 02433 7706
Online Vorgang für diese Dienstleistung
Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.
Mehr Informationenund Anmeldung
Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.