Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Hundehaltung, Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Befreiung von der Maulkorb- und Leinenpflicht

Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rasse besteht eine generelle Anleinpflicht außerhalb eines befriedeten Besitztums. Dies gilt auch in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf den Zuwegen von Mehrfamilienhäusern.

Solchen Hunden ist zudem nach Vollendung des sechsten Lebensmonats an den vorgenannten Orten ein das Beißen verhindernden Maulkorb oder einer in der Wirkung gleichstehenden Vorrichtung anzulegen.

Die Hunde sind daher in diesen Bereichen an einer reißfesten Leine (max. 1,50 m) und mit einem Maulkorb oder einer in der Wirkung gleichstehenden angelegten Vorrichtung auszuführen

Gebühren

Erteilung einer Ausnahmegenehmigung der Maulkorb- und Leinenbefreiung: 25,00 €

 

Notwendige Unterlagen

Eine Befreiung von der Leinen- und/oder Maulkorbpflicht kann unter Vorlage einer Bescheinigung des Amtstierarztes über eine erfolgreich abgelegte Verhaltensprüfung beim Ordnungsamt beantragt werden.

Für Hunde bestimmter Rassen werden auch die Verhaltensprüfungen einer oder eines anerkannten Sachverständigen oder einer sachverständigen Stelle anerkannt.

 

Rechtsgrundlagen

Landeshundegesetz NRW

 

Ansprechpartner/innen:


Frau Lara Prüter

Tel.: 02433 / 82-226

zugehöriges Amt:


Ordnungsamt

Verwaltungsgebäude
Rathausplatz 1
41836 Hückelhoven

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie müssen sich mit dem ServiceKonto.NRW anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

Mehr Informationen
und Anmeldung

Anlagen

0.02 MBAntrag - Verlängerung MK-Leinenbefreiung
Hundehaltung, Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Befreiung von der Maulkorb- und Leinenpflicht

Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rasse besteht eine generelle Anleinpflicht außerhalb eines befriedeten Besitztums. Dies gilt auch in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf den Zuwegen von Mehrfamilienhäusern.

Solchen Hunden ist zudem nach Vollendung des sechsten Lebensmonats an den vorgenannten Orten ein das Beißen verhindernden Maulkorb oder einer in der Wirkung gleichstehenden Vorrichtung anzulegen.

Die Hunde sind daher in diesen Bereichen an einer reißfesten Leine (max. 1,50 m) und mit einem Maulkorb oder einer in der Wirkung gleichstehenden angelegten Vorrichtung auszuführen

Eine Befreiung von der Leinen- und/oder Maulkorbpflicht kann unter Vorlage einer Bescheinigung des Amtstierarztes über eine erfolgreich abgelegte Verhaltensprüfung beim Ordnungsamt beantragt werden.

Für Hunde bestimmter Rassen werden auch die Verhaltensprüfungen einer oder eines anerkannten Sachverständigen oder einer sachverständigen Stelle anerkannt.

Landeshundegesetz NRW

Erteilung einer Ausnahmegenehmigung der Maulkorb- und Leinenbefreiung: 25,00 €

https://www.hueckelhoven.de/dienstleistungen/antrag-auf-erteilung-verlaengerung-der-befreiung-von-der-maulkorb-und-leinenpflicht/
Ordnungsamt
Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

Frau

Lara

Prüter

02433 / 82-226