Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rasse besteht eine generelle Anleinpflicht außerhalb eines befriedeten Besitztums. Dies gilt auch in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf den Zuwegen von Mehrfamilienhäusern.
Solchen Hunden ist zudem nach Vollendung des sechsten Lebensmonats an den vorgenannten Orten ein das Beißen verhindernden Maulkorb oder einer in der Wirkung gleichstehenden Vorrichtung anzulegen.
Die Hunde sind daher in diesen Bereichen an einer reißfesten Leine (max. 1,50 m) und mit einem Maulkorb oder einer in der Wirkung gleichstehenden angelegten Vorrichtung auszuführen
Gebühren
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung der Maulkorb- und Leinenbefreiung: 25,00 €
Notwendige Unterlagen
Eine Befreiung von der Leinen- und/oder Maulkorbpflicht kann unter Vorlage einer Bescheinigung des Amtstierarztes über eine erfolgreich abgelegte Verhaltensprüfung beim Ordnungsamt beantragt werden.
Für Hunde bestimmter Rassen werden auch die Verhaltensprüfungen einer oder eines anerkannten Sachverständigen oder einer sachverständigen Stelle anerkannt.
Rechtsgrundlagen
zugehöriges Amt:
Online Vorgang für diese Dienstleistung
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