Dritte (z.B.: Privatpersonen, Banken, Rechtsanwälte, Firmen) erhalten gegen Gebühr eine Auskunft aus dem Melderegister.
Beantragung
Eine Auskunft aus dem Melderegister kann persönlich oder schriftlich beantragt werden.
Bei persönlicher Beantragung im Stadtbüro ist ein Ausweisdokument mitzubringen.
Sie können die Weitergabe Ihrer Daten in bestimmten Fällen einschränken. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Dienstleistung „Auskunfts- und Übermittlungssperren“.
Gebühren
11,00 Euro einfache Auskunft
15,00 Euro erweiterte Auskunft
15,00 – 50,00 Euro Archivauskunft
Ansprechpartner/innen:
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
zugehöriges Amt:
Öffnungszeiten
Telefon: 02433 / 82-222
E-Mail: stadtbuero@hueckelhoven.de
Mo. / Di. / Mi.: 08:00 – 16:00 Uhr
Do.: 08:00 – 19:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr
1. Samstag im Monat: 09:00 – 12:00 Uhr
Online Vorgang für diese Dienstleistung
Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.
Mehr Informationenund Anmeldung
Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.