Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Ausschankgenehmigung für Veranstaltungen

Sie wollen bei einer Veranstaltung an denen die Öffentlichkeit teilnimmt (z.B. Sportfest, Schützenfest, Pfarrfest, Straßenfest, Marktveranstaltungen) alkoholische Getränke anbieten? Dann benötigen Sie hierfür eine Gestattung. Eine Gestattung ist eine Gaststättenerlaubnis, die unter erleichterten Voraussetzungen für besondere, zeitlich befristete Anlässe erteilt wird. Für die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken benötigen Sie keine Erlaubnis.

 

Wie und wo bekomme ich eine Gestattung?

Wenn Sie eine Gestattung zum Ausschank alkoholischer Getränke anlässlich einer Veranstaltung im Stadtgebiet Hückelhoven benötigen, müssen Sie diese bei der Gewerbemeldestelle schriftlich beantragen. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie am Ende dieser Seite. Die können eine Gestattung auch formlos schriftlich beantragen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Persönliche Daten des Antragstellers (Name, Vorname, Anschrift, Telefon-Nr., Email)
  • Veranstaltungsort, Zeitraum und Anlass
  • Aufbau eines Festzeltes

 

Wie lange dauert es?

Die Gestattung wird innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang in der Gewerbestelle erteilt.

Was muss ich sonst noch wissen?

Wenn Sie selbst eine Veranstaltung mit Alkoholausschank durchführen wollen, benötigen Sie evtl. noch weitere Genehmigungen. Dies kann der Fall sein, wenn Sie zum Beispiel

  • ein Festzelt aufbauen,
  • öffentlichen Straßenraum in Anspruch nehmen
  • eine Live-Band spielen lassen

In diesem Fall wird Ihr Antrag an die zuständigen Stellen innerhalb der Stadtverwaltung weitergegeben.

 

 

Für weitergehende Fragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr für eine Gestattung beträgt zwischen 25 Euro und 100 Euro. Die genaue Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem für die Antragsbearbeitung erforderlichen Verwaltungsaufwand.

 

Rechtsgrundlagen

§ 12 Gaststättengesetz (GastG)

 

Ansprechpartner/innen:


Herr Joel Neyka

Tel.: 02433 / 82-615

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

BundID Logo Mehr Informationen
und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

Anlagen

0.03 MBAntrag auf Erteilung einer Gaststättengestattung gem. § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz
Ausschankgenehmigung für Veranstaltungen

Sie wollen bei einer Veranstaltung an denen die Öffentlichkeit teilnimmt (z.B. Sportfest, Schützenfest, Pfarrfest, Straßenfest, Marktveranstaltungen) alkoholische Getränke anbieten? Dann benötigen Sie hierfür eine Gestattung. Eine Gestattung ist eine Gaststättenerlaubnis, die unter erleichterten Voraussetzungen für besondere, zeitlich befristete Anlässe erteilt wird. Für die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken benötigen Sie keine Erlaubnis.

 

Wie und wo bekomme ich eine Gestattung?

Wenn Sie eine Gestattung zum Ausschank alkoholischer Getränke anlässlich einer Veranstaltung im Stadtgebiet Hückelhoven benötigen, müssen Sie diese bei der Gewerbemeldestelle schriftlich beantragen. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie am Ende dieser Seite. Die können eine Gestattung auch formlos schriftlich beantragen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Persönliche Daten des Antragstellers (Name, Vorname, Anschrift, Telefon-Nr., Email)
  • Veranstaltungsort, Zeitraum und Anlass
  • Aufbau eines Festzeltes

 

Wie lange dauert es?

Die Gestattung wird innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang in der Gewerbestelle erteilt.

Was muss ich sonst noch wissen?

Wenn Sie selbst eine Veranstaltung mit Alkoholausschank durchführen wollen, benötigen Sie evtl. noch weitere Genehmigungen. Dies kann der Fall sein, wenn Sie zum Beispiel

  • ein Festzelt aufbauen,
  • öffentlichen Straßenraum in Anspruch nehmen
  • eine Live-Band spielen lassen

In diesem Fall wird Ihr Antrag an die zuständigen Stellen innerhalb der Stadtverwaltung weitergegeben.

 

 

Für weitergehende Fragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

§ 12 Gaststättengesetz (GastG)

Die Verwaltungsgebühr für eine Gestattung beträgt zwischen 25 Euro und 100 Euro. Die genaue Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem für die Antragsbearbeitung erforderlichen Verwaltungsaufwand.

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Ordnungsamt - Abt. für Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Wahlen
Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

Herr

Joel

Neyka

E.07

02433 / 82-615
joel.neyka@hueckelhoven.de