Ausländer, die die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik (für Asylberechtigte u. Flüchtlinge 6 Jahre / für Ehegatten Deutscher 3 Jahre) Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (jedoch nicht nach den §§ 16, 17, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 Aufenthaltsgesetz)
- Bestreitung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II
- Keine Verurteilung wegen einer Straftat zu Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zu mehr als 90 Tagessätzen
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland (Einbürgerungstest)
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
- Aufgabe/Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (im Regelfall)
Benötigte Unterlagen:
Den Antragsvordruck und Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie bei persönlicher Vorsprache im Stadtbüro. Der Antrag wird zur Prüfung und Entscheidung an die Kreisverwaltung weitergeleitet.
Gebühren
Erwachsene 255,oo Euro
Kinder: 51,oo Euro
Ansprechpartner/innen:
Tel.: 02433 / 82-222
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zugehöriges Amt:
Öffnungszeiten
Telefon: 02433 / 82-222
E-Mail: stadtbuero@hueckelhoven.de
Mo. / Di. / Mi.: 08:00 – 16:00 Uhr
Do.: 08:00 – 19:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr
1. Samstag im Monat: 09:00 – 12:00 Uhr
Online Vorgang für diese Dienstleistung
Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.
Mehr Informationenund Anmeldung
Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.