Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Einbürgerung

Ausländer, die die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik (für Asylberechtigte u. Flüchtlinge 6 Jahre / für Ehegatten Deutscher 3 Jahre) Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (jedoch nicht nach den §§ 16, 17, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 Aufenthaltsgesetz)
  • Bestreitung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II
  • Keine Verurteilung wegen einer Straftat zu Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zu mehr als 90 Tagessätzen
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland (Einbürgerungstest)
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
  • Aufgabe/Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (im Regelfall)

Benötigte Unterlagen:

Den Antragsvordruck und Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie bei persönlicher Vorsprache im Stadtbüro. Der Antrag wird zur Prüfung und Entscheidung an die Kreisverwaltung weitergeleitet.

Gebühren

Erwachsene 255,oo Euro
Kinder: 51,oo Euro

Ansprechpartner/innen:


Frau Cordula Feiter

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Sigried Ronkartz-Rieke

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Margret Tischendorf

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Birgit Papen

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Ulrike Mühlenberg

Tel.: 02433 / 82-222


Herr Thomas Aretz

Tel.: 02433 / 82-222


Herr David Strank

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Judith Mund

Tel.: 02433 / 82-222

zugehöriges Amt:


Stadtbüro

Öffnungszeiten

Telefon: 02433 / 82-222
E-Mail: stadtbuero@hueckelhoven.de

Mo. / Di. / Mi.: 08:00 – 16:00 Uhr
Do.: 08:00 – 19:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr
1. Samstag im Monat: 09:00 – 12:00 Uhr

 

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem ServiceKonto.NRW anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

Mehr Informationen
und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

Einbürgerung

Ausländer, die die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik (für Asylberechtigte u. Flüchtlinge 6 Jahre / für Ehegatten Deutscher 3 Jahre) Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (jedoch nicht nach den §§ 16, 17, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 Aufenthaltsgesetz)
  • Bestreitung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II
  • Keine Verurteilung wegen einer Straftat zu Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zu mehr als 90 Tagessätzen
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland (Einbürgerungstest)
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
  • Aufgabe/Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (im Regelfall)

Benötigte Unterlagen:

Den Antragsvordruck und Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie bei persönlicher Vorsprache im Stadtbüro. Der Antrag wird zur Prüfung und Entscheidung an die Kreisverwaltung weitergeleitet.

Gebühren

Erwachsene 255,oo Euro
Kinder: 51,oo Euro

https://www.hueckelhoven.de/dienstleistungen/einbuergerung/
Stadtbüro
Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

Frau

Cordula

Feiter

02433 / 82-222

Frau

Sigried

Ronkartz-Rieke

02433 / 82-222

Frau

Margret

Tischendorf

02433 / 82-222

Frau

Birgit

Papen

02433 / 82-222

Frau

Ulrike

Mühlenberg

02433 / 82-222

Herr

Thomas

Aretz

02433 / 82-222

Herr

David

Strank

02433 / 82-622

Frau

Judith

Mund

02433 / 82-222