Erlaubnispflichtige Hunde – gem. § 4
Für bestimmte Hunderassen sieht das Landeshundegesetz NRW eine Erlaubnispflicht vor. Dazu zählen die gefährlichen Hunde i.S.d. § 3 LHundG NRW und Hunde bestimmter Rassen i.S.d. § 10 Abs. 1 LHundG NRW.
Gefährliche Hunde: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit oder unter diesen Rassen oder Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde
Hunde bestimmter Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu sowie Kreuzungen mit oder unter diesen Rassen
Sollten Sie Zweifeln haben, ob es sich bei Ihrem Hund um einen erlaubnispflichtigen Hund handeln könnte, setzte Sie sich bitte vor Anzeige Ihrer Hundehaltung bzw. Erlaubnisantragsstellung mit der/dem zuständigen Ansprechpartner/in in Verbindung und besprechen Sie das weitere Vorgehen.
Gebühren
70,00 € u. 30,00€ für Vermittlungen des Hundes aus einem Tierheim
Notwendige Unterlagen
- Antragsformular
- Sachkundenachweis für einen erlaubnispflichtigen Hund
- Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung für Ihren Hund, aus welchem hervorgeht, dass auch Versicherungsschutz für gefährliche bzw. Hunde bestimmter Rasse besteht
- Nachweis über die Kennzeichnung mit einem Mikrochip
- Aktuelles Führungszeugnis
- Nachweis über die ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
- Für gefährliche Hunde: besonderes privates oder öffentliches Interesse an der Haltung
Rechtsgrundlagen
zugehöriges Amt:
Online Vorgang für diese Dienstleistung
Sie müssen sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.
Mehr Informationenund Anmeldung