Sie möchten eine Fahrerlaubnis beantragen bzw. Ihre vorhandene Fahrerlaubnis erweitern oder verlängern. Den entsprechenden „Antrag auf Fahrerlaubnis“ können Sie sowohl bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung als auch beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung (außer Klasse D) einreichen. Antragsvordrucke sind dort vorrätig.
Benötigt werden:
Personalausweis oder Pass sowie für
Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T
- Passbild (35 x 45 mm),
- Sehtestbescheinigung (ggf. augenärztliches Gutachten)
- Nachweis über die Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort.
Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE:
- Passbild (35 x 45 mm),
- ärztliches Gutachten,
- Gutachten/Zeugnis über die Sehwerte
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- ggf. Nachweis gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
zusätzlich für Klassen D1, D1E, D, DE:
- testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Ziff. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (Reaktionstest)
Gebühren
5,10 Euro je Führerscheinantrag
Ansprechpartner/innen:
Tel.: 02433 / 82-223
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
zugehöriges Amt:
Öffnungszeiten
Mo. / Di. / Mi.: 08:00 – 16:00 Uhr
Do.: 08:00 – 19:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr
1. Samstag im Monat: 09:00 – 12:00 Uhr