Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Kindertagespflege

Seit 2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung

Rund ein Drittel der Plätze für Kinder unter 3 Jahren werden von Tageseltern gestellt. Damit ist die Kindertagespflege zu einer der Betreuung in Tageseinrichtungen gleichrangigen Betreuungsform geworden.

Was leistet Kindertagespflege?

Kindertagespflege ist ein pädagogisches Betreuungsangebot, das hauptsächlich von Kindern im Alter von 0 – 3 Jahren in Anspruch genommen wird.

Die Kindertagespflege bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Die Tagespflegeperson hat die Möglichkeit und die Zeit, sich einzelnen Kindern zuzuwenden. Bei der Betreuung in einer Kindertagespflegestelle mit bis zu fünf Kindern können Gruppenerfahrungen im kleinen, überschaubaren Rahmen gemacht werden. Diese Situation ermöglicht soziales Lernen ebenso wie eine (begrenzte) Auswahl an Spielpartnern.

Bei der Kindertagespflege außerhalb des Elternhaushaltes verbringt das Kind einen Teil des Tages in der familiären Situation einer anderen Familie, eventuell mit den eigenen Kindern und dem Partner der Tagespflegeperson. Insbesondere für Kinder alleinerziehender Eltern oder Einzelkinder kann dies ein wichtiges Erlebnis sein. Kinder, die viele Stunden am Tag betreut werden, müssen keinen Wechsel der Bezugspersonen durch Schichtdienste erleben, sondern werden immer von derselben Person betreut. Besonders für Kinder unter drei Jahren kann dies aus entwicklungspsychologischer Sicht ein wertvoller Aspekt sein. (Auszug aus „Handbuch Kindertagespflege“) Die Kinder so zu fördern, dass sie zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranreifen, lautet das Ziel der Kindertagespflege. Der Dreiklang von Erziehung, Bildung und Betreuung bildet das Fundament dieser Betreuungsform. Sie findet in einem familiären Umfeld statt; die individuellen Belange der Kinder und Eltern stehen dabei im Vordergrund.

Kindertagespflege bietet…

  • Kinderbetreuung im familiären Rahmen,
  • individuelles Eingehen auf Bedürfnisse von Kindern und Eltern,
  • flexible Betreuungszeiten,
  • flexible Standortgestaltung (zum Beispiel Wohnort- oder Arbeitsplatznähe),
  • behutsames Erweitern der außerfamiliären Kontakte,
  • Kontakte zu anderen Kindern,
  • Kontinuität in der Betreuung und gegebenenfalls eine Anschlussbetreuung ergänzend zu institutioneller Betreuung, wie beispielsweise der Kindergärten

Die Betreuungskosten sind geregelt nach der Satzung der Stadt Hückelhoven über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und von Leistungen der Kindertagespflege.
In den Anlagen finden Sie, neben dem Antrag zur Kindertagespflege noch mehr Informationen zum Thema Kindertagespflege

Wer kann Tagespflegeperson werden?

Sie haben Interesse, für einen längeren Zeitraum ein Kind oder mehrere Kinder tagsüber zu pflegen und zu betreuen?

Die Betreuung von Kindern ist eine schöne und vor allem verantwortungsvolle Aufgabe. Um eine optimale Kindertagespflege für Kinder zu gewährleisten, bedarf es deshalb einer ausreichenden Vorbereitung. Wenn sie als Kindertagespflegeperson (kurz: Tagesmutter) arbeiten möchte, benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis.

Wer ein Kind oder mehrere Kinder

  • mehr als 15 Stunden wöchentlich
  • gegen Entgelt
  • länger als 3 Monate
  • außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten

betreut, bedarf einer Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII.

Um eine Eignung zu belegen, müssen Tagespflegepersonen über „vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben“ (§ 23 Abs. 2 SGB VIII). Hierzu können Sie sich im Jugendamt der Stadt Hückelhoven informieren. Noch mehr Informationen und den Bewerberbogen für Kindertagespflegepersonen finden Sie in den Anlagen.

Das Jugendamt der Stadt Hückelhoven

bietet Eltern:

  • Unterstützung bei der Suche der geeigneten Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind
  • die Vermittlung von kompetenten und qualifizierten Tageseltern

bietet Tagespflegepersonen:

  • Beratung zu den notwendigen Bedingungen für die Tätigkeit
  • Vermittlung von Kindertagespflegekindern
  • Qualifizierungsangebote und Fortbildungen
  • Entgeltzahlungen nach Anzahl und Umfang der geleisteten Betreuung
  • einen regelmäßigen Austausch mit anderen Tagespflegepersonen

bietet Eltern und Tagespflegepersonen:

  • Beratung bei rechtlichen, wirtschaftlichen und fachlichen Fragen
  • fachliche Begleitung während der gesamten Zeit eines Tagepflegeverhältnisses
  • Beratung und Unterstützung bei Konflikten in bestehenden Pflegeverhältnissen.

Links

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/kindertagespflege–die-familiennahe-alternative/89198
Handbuch Kindertagespflege:
https://www.handbuch-kindertagespflege.de/einleitung/
Portal des BMFSFJ zur Kinderbetreuung:
http://www.vorteil-kinderbetreuung.de/allgemein/dok/6.php

 

Ansprechpartner/innen:


Frau Sandra Schubert

Tel.: 02433 / 82-409

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem ServiceKonto.NRW anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

Mehr Informationen
und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

Anlagen

0.11 MBAntrag auf Kindertagespflege0.43 MBInfomappe für Eltern0.53 MBInfomappe für Tagespflegepersonen0.03 MBBewerberfragebogen für Kindertagespflegepersonen