Ein bis zum 18.01.2013 ausgestellter Führerschein ist bis zum 19. Januar 2033 in einen befristeten Kartenführerschein umzutauschen. Die bis zum 31.12.1998 erteilte Fahrerlaubnis der Klasse 2 wurde kraft Gesetzes befristet auf das 50. Lebensjahr. Die Berechtigung zum Führen dieser Kraftfahrzeuge ist danach erloschen. Zur Verlängerung (ggf. zusammen mit der Umstellung) der Fahrerlaubnis ist der Antrag mit den notwendigen Unterlagen rechtzeitig (ca. 6 – 8 Wochen vor Ablauf) einzureichen.
Sofern ein Führungszeugnis erforderlich ist (jedenfalls für Kl. D und D1) ist dies bei der für den Wohnort zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung für das Straßenverkehrsamt zu beantragen.
Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht die Pflicht zur besonderen Schulung für die gewerblichen Kraftfahrer im Güter- und/oder Personenverkehr.
Benötigt werden
- Der Personalausweis/Reisepass
- ein Passfoto (35 x 45 mm)
- der bisherige Führerschein
Gebühren
30,40 Euro je Führerschein
Ansprechpartner/innen:
Tel.: 02433 / 82-223
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
zugehöriges Amt:
Öffnungszeiten
E-Mail: stadtbuero@hueckelhoven.de
Mo. / Di. / Mi.: 08:00 – 16:00 Uhr
Do.: 08:00 – 19:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr
1. Samstag im Monat: 09:00 – 12:00 Uhr
Online Vorgang für diese Dienstleistung
Sie können sich mit dem ServiceKonto.NRW anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.
Mehr Informationenund Anmeldung
Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.