Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Umtausch eines Führerscheins in einen Kartenführerschein

Ein bis zum 18.01.2013 ausgestellter Führerschein ist bis zum 19. Januar 2033 in einen befristeten Kartenführerschein umzutauschen. Die bis zum 31.12.1998 erteilte Fahrerlaubnis der Klasse 2 wurde kraft Gesetzes befristet auf das 50. Lebensjahr. Die Berechtigung zum Führen dieser Kraftfahrzeuge ist danach erloschen. Zur Verlängerung (ggf. zusammen mit der Umstellung) der Fahrerlaubnis ist der Antrag mit den notwendigen Unterlagen rechtzeitig (ca. 6 – 8 Wochen vor Ablauf) einzureichen.

Sofern ein Führungszeugnis erforderlich ist (jedenfalls für Kl. D und D1) ist dies bei der für den Wohnort zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung für das Straßenverkehrsamt zu beantragen.

Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht die Pflicht zur besonderen Schulung für die gewerblichen Kraftfahrer im Güter- und/oder Personenverkehr.

 

Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?

Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr

Geburtsjahr Umtausch bis zum:
Vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 19.01.2022
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

 

Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr.* Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

Ausstellungsjahr Umtausch bis zum:
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033

 

*Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

 

Gebühren

30,40 Euro je Führerschein

 

Notwendige Unterlagen

  •     Der Personalausweis/Reisepass
  •     ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  •     der bisherige Führerschein

 

Ansprechpartner/innen:


Frau Cordula Feiter

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Margret Tischendorf

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Birgit Papen

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Ulrike Mühlenberg

Tel.: 02433 / 82-222


Herr Thomas Aretz

Tel.: 02433 / 82-222


Herr David Strank

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Judith Mund

Tel.: 02433 / 82-222

zugehöriges Amt:


Stadtbüro

Öffnungszeiten

Telefon: 02433 / 82-222
E-Mail: stadtbuero@hueckelhoven.de

Mo. / Di. / Mi.: 08:00 – 16:00 Uhr
Do.: 08:00 – 19:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr
1. Samstag im Monat: 09:00 – 12:00 Uhr

 

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

BundID Logo Mehr Informationen
und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

Umtausch eines Führerscheins in einen Kartenführerschein

Ein bis zum 18.01.2013 ausgestellter Führerschein ist bis zum 19. Januar 2033 in einen befristeten Kartenführerschein umzutauschen. Die bis zum 31.12.1998 erteilte Fahrerlaubnis der Klasse 2 wurde kraft Gesetzes befristet auf das 50. Lebensjahr. Die Berechtigung zum Führen dieser Kraftfahrzeuge ist danach erloschen. Zur Verlängerung (ggf. zusammen mit der Umstellung) der Fahrerlaubnis ist der Antrag mit den notwendigen Unterlagen rechtzeitig (ca. 6 – 8 Wochen vor Ablauf) einzureichen.

Sofern ein Führungszeugnis erforderlich ist (jedenfalls für Kl. D und D1) ist dies bei der für den Wohnort zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung für das Straßenverkehrsamt zu beantragen.

Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht die Pflicht zur besonderen Schulung für die gewerblichen Kraftfahrer im Güter- und/oder Personenverkehr.

 

Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?

Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr

Geburtsjahr Umtausch bis zum:
Vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 19.01.2022
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

 

Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr.* Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

Ausstellungsjahr Umtausch bis zum:
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033

 

*Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

 

  •     Der Personalausweis/Reisepass
  •     ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  •     der bisherige Führerschein

30,40 Euro je Führerschein

https://www.hueckelhoven.de/dienstleistungen/umtausch-eines-fuehrerscheins-in-einen-kartenfuehrerschein/
Ordnungsamt - Stadtbüro
Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

Frau

Cordula

Feiter

E.01

02433 / 82-222
cordula.feiter@hueckelhoven.de

Frau

Margret

Tischendorf

E.01

02433 / 82-222
Margret.Tischendorf@Hueckelhoven.de

Frau

Birgit

Papen

E.01

02433 / 82-222
Birgit.Papen@Hueckelhoven.de

Frau

Ulrike

Mühlenberg

E.01

02433 / 82-222
Ulrike.Muehlenberg@Hueckelhoven.de

Herr

Thomas

Aretz

E.01

02433 / 82-222
thomas.aretz@hueckelhoven.de

Herr

David

Strank

E.01

02433 / 82-622
david.strank@hueckelhoven.de

Frau

Judith

Mund

E.01

02433 / 82-222
Judith.Mund@hueckelhoven.de