Stadt Hückelhoven

Ortsrecht

05 – Beschluss des Rates über die Auslegung des § 81 Absatz 2 Nr. 2 und 3 GO NRW (Nachtragssatzung) und des § 83 Absatz 2 GO NRW (Erheblichkeitsgrenze für überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Ausgaben)

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