Stadt Hückelhoven

Amtsblatt

Allgemeinverfügung über das Verbot von Veranstaltungen und weitere kontaktreduzierende Maßnahmen und über das Betretungsverbot…

Allgemeinverfügung über das Verbot von Veranstaltungen und weitere kontaktreduzierende Maßnahmen im Stadtgebiet Hückelhoven zur Eindämmung der Verbreitung des Krankheitserregers SARS-CoV-2 („Coronavirus“) und der Krankheit COVID-19 („Corona“) vom 19. März 2020 wird aufgehoben. Es gilt ab dem 25.03.2020 nur die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) vom 22. März 2020 des Landes NRW.

 

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