Bauingenieur/-in, Architekt/-in (Dipl.-Ing., Bachelor, Master) oder Bautechniker/-in als Mitarbeiter/-in im Fachbereich Hochbau/Gebäudemanagement (m/w/d)
Amtsblatt 01 / 2025
Zugänglichmachung im Internet: 03.01.2025 –
Das nächste Amtsblatt erscheint voraussichtlich am 17.01.2025.
Niederschrift zum geplanten Gewerbegebiet Baal-Nord
Am Mittwoch, den 30.10.2024 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung zum geplanten Gewerbegebiet Baal-Nord statt. Die Niederschrift und die Präsentationsunterlage der gut besuchten Veranstaltung können hier heruntergeladen werden.
2024.11.21 Niederschrift Bürgerinformationsveranstaltung GE Baal
2024.11.21 Niederschrift Anlage 1 Präsentation Bürgerinformationsveranstaltung Baal GE
Datenschutzerklärung zum Wohngeldantrag
Anlage Hinweise zum Datenschutz
Ab dem 25. Mai 2018 gilt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Sowohl die neue DSGVO als auch insbesondere das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), die Abgabenordnung (AO), das Wohngeldgesetz (WoGG) und die Wohngeldverordnung (WoGV) enthalten Vorschriften zur Datenverarbeitung und zu Rechten von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Daher werden Sie auf Folgendes hingewiesen:
Soweit es für die Durchführung des Wohngeldgesetzes bzw. zur Ermittlung der für das Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse im Einzelfall erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet (d. h. insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt; vgl. Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e und Artikel 4 Nr. 2 DS-GVO, §§ 67a ff. SGB X, § 23 WoGG). Ihre zuständige Wohngeldbehörde ist hierbei „Verantwortliche“ im Sinne des Artikels 4 Nr. 7 DS-GVO.
Alle Kontaktdaten finden Sie unter 8.
1. Datenerhebung bei den Haushaltsmitgliedern
Ihre Angaben im Wohngeldantrag sind mit entsprechenden Nachweisen zu belegen. Werden Kontoauszüge vorgelegt, dürfen Verwendungszweck bzw. Empfänger einer Überweisung – nicht aber deren Höhe – geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Arten von personenbezogenen Daten im Sinne des Artikel 9 DSGVO handelt (Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit, Sexualleben oder der sexuellen Orientierung).
2. Datenerhebung bei anderen Stellen
Sofern die Haushaltsmitglieder nicht oder nicht vollständig an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken, kann die Wohngeldbehörde auch Auskünfte einholen bzw. Daten erheben
– bei anderen Stellen im Zusammenhang zwischen diesen und den Haushaltsmitgliedern bestehenden Rechtsverhältnissen (z. B. Vermieter/Mietverhältnis, Arbeitseinkommen, Banken und Kreditinstitute) und bei anderen Personen im Hinblick auf möglicherweise gegen diese Personen bestehende Rechtsansprüche bzw. deren Voraussetzungen (z. B. unterhaltsverpflichtete Eltern oder [frühere/getrenntlebende] Ehepartner) nach § 23 WoGG,
– bei anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse, Unterhaltsvorschussstelle, Ämter für Ausbildungsförderung) nach §§ 3, 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X, inwieweit z. B. andere Sozialleistungen beantragt, bewilligt oder eingestellt wurden oder inwieweit Aussicht auf Bewilligung dieser Leistungen besteht und
– beim Finanzamt zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen nach § 21 Abs. 4 SGB X und – insbesondere bei selbständig tätigen Haushaltmitgliedern – zur Einkommensteuererklärung oder zum bereits ergangenen Einkommensteuerbescheid nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bzw. Nr. 2 AO. Die Kosten für Auskunftsersuchen bei Banken und Kreditinstituten hat die/der Mitwirkungspflichtige der Wohngeldbehörde zu erstatten (vgl. § 23 Abs. 4 Satz 4 WoGG).
3. Manueller bzw. automatisierter Datenabgleich
Zur Vermeidung und Aufdeckung der rechtswidrigen Inanspruchnahme von Wohngeld wird ein regelmäßiger Datenabgleich für alle Haushaltsmitglieder, auch in automatisierter Form, insbesondere mit der Datenstelle der Rentenversicherung durchgeführt (§ 33 Abs. 2 und 5 WoGG in Verbindung mit §§ 16 bis 21 WoGV). Es darf z. B. abgeglichen werden, ob während des Wohngeldbezugs Arbeitslosengeld II gezahlt wird, ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht oder in welcher Höhe Kapitalerträge zufließen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist. Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde zu Meldeanschriften, Wohnungsstatus und Zeitpunkt von Ummeldungen möglich. Zudem besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern nach § 93 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e AO. Verdachtsfälle auf Betrug werden grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
4. Datenverarbeitung im Rahmen der Wohngeldstatistik
Die für die Bearbeitung des Antrages erhobenen Daten werden in anonymisierter Form (d. h. ohne Namen und Anschrift) für die Wohngeldstatistik verwendet. Die Daten dürfen hierfür an den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes Nordrhein-Westfalen, an das Statistische Bundesamt sowie an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und an das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung übermittelt werden (§§ 34 bis 36 WoGG).
5. Durchführung von gerichtlichen Verfahren einschließlich Strafverfahren
Zur Durchführung von gerichtlichen Verfahren einschließlich Strafverfahren werden personenbezogene Daten unter den Voraussetzungen der §§ 68, 69 SGB X an die Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte übermittelt.
6. Löschung Ihrer personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten werden von der Wohngeldbehörde gelöscht, wenn sie für die Durchführung des Wohngeldgesetzes nicht mehr benötigt werden (vgl. § 33 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 6 und 7, § 35 Abs. 2 Satz 2 WoGG, § 19 Abs. 4 und § 20 WoGV) und rechtliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind (vgl. Teil A Nr. 24.01 Wohngeld-Verwaltungsvorschrift: Aufbewahrung längstens zehn Jahre, um z. B. Entscheidungen über rückwirkende Änderungen bzw. bei Rechtswidrigkeit zu ermöglichen, § 27 Abs. 4 Satz 3 und § 33 Abs. 2 Satz 2 WoGG, § 45 Abs. 3 Satz 4 SGB X). Innerhalb der vorstehend genannten Fristen besteht kein Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO.
7. Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezoge- nen Daten, auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch; Widerruf einer Einwilligung; Beschwerde
Wenn Sie eine Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Wohngeldbehörde. Sie können auch die Datenschutzbeauftragte/den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Auf Wunsch wird Ihnen ein Auszug zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt. Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten verlangen. Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO in Verbindung mit § 84 Abs. 3 SGB X können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Wohngeldbehörde die Daten nicht mehr länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen und eine Löschung der Daten Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigen würde. Im Zusammenhang mit der Wohngeldbearbeitung besteht kein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO, da die Datenverarbeitung im Wohngeld im öffentlichen Interesse liegt (vgl. Art. 20 Abs. 3 DS-GVO). Es besteht auch kein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Artikel 21 Abs. 1 DS-GVO, da wohngeldrechtliche Vorschriften die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorsehen (vgl. § 84 Abs. 5 SGB X). Sollten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, können Sie diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtsmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu Ihrem Widerruf berührt. Sollten Sie mit den Auskünften Ihrer Wohngeldbehörde bzw. mit der von ihr vorgenommenen Verarbeitung personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich mit einer Beschwerde an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen als Aufsichtsbehörde wenden.
8. Kontaktdaten/ Adressen
Verantwortlicher:
Stadt Hückelhoven, der Bürgermeister, Rathausplatz 1, 41836 Hückelhoven, Email: info@hueckelhoven.de
Behördlicher Datenschutzbeauftragter:
Frank Heinen, Stadt Hückelhoven, Rathausplatz 1, 41836 Hückelhoven, Email: datenschutzbeauftragter@hueckelhoven.de
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen:
Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf ; Tel.: 0211/38424-0; Fax: 0211/38424-10
Email: poststelle@ldi.nrw.de
Servicekonto.NRW wird zum 01.07.2024 durch Bund.ID abgelöst
Das Servicekonto.NRW wird ab dem 01.07.2024 durch das Nutzerkonto des Bundes, die Bund.ID, abgelöst.
Zur Anmeldung auf der Seite der Stadt Hückelhoven ist ab dem 01.07.2024 ein Bund.ID-Konto erforderlich.
Existierende Servicekonto.NRW-Konten stehen nach diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung und werden vollständig gelöscht.
Dies hat zur Folge, dass Sie Ihre bisherigen Online-Vorgänge bei der Stadt Hückelhoven ab dem 01.07.2024 nicht mehr zugreifen können.
Eine Zuordnung Ihrer bisherigen Vorgänge zu Ihrem neuen Bund.ID-Konto ist aber möglich, wenn Sie sich gegenüber der Stadt Hückelhoven über das Servicekonto.NRW per Ausweis legitimiert haben und dies bei Ihrer nächsten Anmeldung mittels Bund.ID ebenfalls tun.
Daher wird dringend empfohlen, noch offene Online-Vorgänge bis spätestens zum 30.06.2024 abzuschließen, sofern Sie sich nicht mittels Ausweis legitimiert haben. Sprechen Sie andernfalls Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihren Sachbearbeiter an und erkundigen Sie sich, ob es in Ihrem Einzelfall möglich sein könnte, alte Online-Vorgänge Ihrem Bund.ID-Konto zuzuordnen.
Letzte Chance Haldenzauber
Aufgrund der unruhigen Wetterlage haben viele den Besuch des Haldenzaubers gescheut. Zudem musste der Haldenzauber aufgrund von Beschädigungen durch Sturmböen an drei Tagen geschlossen bleiben.
Daher wurde beschlossen, den Haldenzauber dieses Jahr in die Verlängerung gehen zu lassen.
Somit ist es auch am 12., 13., und 14. Januar, sowie am 19., 20., und 21. Januar möglich, über die Himmelsleiter den Lichterpark zu erreichen. Geöffnet ist er freitags bis sonntags jeweils von 16 bis 21.30 Uhr.
Hilfsfonds „Hückelhoven für Kinder“
Vordrucke_Antrag_Verwendungsnachweis_hier_klicken
Ukraine Hilfe
Liebe Hückelhovenerinnen und Hückelhovener,
wir alle fühlen mit den Menschen in der Ukraine und möchten helfen. Und doch müssen wir bei unserem Drang, selbst anpacken zu wollen, einsehen: Hilfe bewirkt dann am meisten, wenn sie möglichst professionell und organisiert abläuft.
Deswegen rufen wir dazu auf, nicht selbst an die Grenzen zur Ukraine zu fahren und Hilfsgüter dorthin oder gar Geflüchtete von dort nach Deutschland zu bringen. Um weder sich selbst noch andere Personen in Gefahr zu bringen, überlassen Sie dies bitte den staatlichen Stellen und den Hilfsorganisationen.
Auch in Hückelhoven sind die ersten Menschen, die aus der Ukraine vor den Kriegshandlungen geflohen sind, angekommen. Es ist noch nicht absehbar, wann und in welcher Zahl Menschen in Hückelhoven Zuflucht suchen oder durch das Land auf unsere Stadt verteilt werden.
Die Stadt Hückelhoven bereitet sich aktuell vor, nimmt die Menschen auf und sorgt für das Notwendige und, wenn nötig, für medizinische Hilfe. Derzeit wird die Versorgung und Unterbringung vorbereitet.
Seit Beginn des Kriegsausbruchs in der Ukraine werden aus der Bevölkerung viele Fragen, Anregungen und Sorgen aber auch Hilfsangebote an die Verwaltung herangetragen.
Wir möchten diese bündeln und haben für Ihre Eingaben ein zentrales E-Mail-Postfach mit folgender Adresse eingerichtet:
ukrainehilfe@hueckelhoven.de.
Telefonisch erreichen Sie uns zum Thema „Ukraine“ auch zu den gewöhnten Öffnungszeiten des Rathauses unter der eigens eingerichteten Nummer 02433 – 82 555.
Schreiben Sie uns gerne Ihre Anliegen und wir werden Ihnen umgehend antworten.
Von Sachspenden bitten wir derzeit abzusehen, da die mit der Stadt Hückelhoven kooperierende Hückelhovener Tafel bereits an die Grenzen ihrer Lagermöglichkeiten gestoßen ist. Derzeit sind ausreichende Haushaltsgeräte, Bekleidungs- und Hygieneartikel in ausreichendem Umfang vorhanden. Sobald Sachspenden benötigt werden, wird dies hier veröffentlicht.
Wer Wohnraum anbieten und helfen möchte, den Kriegsflüchtlingen Unterkunft zu bieten, wendet sich gerne per E-Mail an ukrainehilfe@hueckelhoven.de. Nach den schrecklichen Erlebnissen und Strapazen ist es für die verzweifelten Menschen derzeit wichtig, zur Ruhe zu kommen. Hückelhovenerinnen und Hückelhovener, die den Menschen bei ihren danach folgenden Schritten des Ankommens unterstützen möchten, können sich ebenfalls über die genannte Emailadresse an die Stadt Hückelhoven wenden.
Ich bedanke mich herzlich für Ihre Hilfsbereitschaft und Engagement.