Amtsblatt 10 / 2022
Das nächste Amtsblatt erscheint am 15. Juni.
Am Samstag, 14.05.2022, fand im Freizeitbad Hückelhoven die 1. Schwimmbad-Disco statt.
Vier Stunden standen den insgesamt 378 Besuchern, davon 149 Kinder, zu Disco-Musik die bekannten Wasserspielgeräte zur Verfügung.
Für das leibliche Wohl war mit Hotdogs und Burgern bestens gesorgt. Alkoholfreie Cocktails rundeten die Partystimmung ab. Durch die Promillescouts des Jugendamtes wurde das Event begleitet.
Nach dem großen Erfolg der Erstauflage steht einer Wiederholung nichts im Weg. Noch aber steht der Termin nicht fest.
Am Sonntag, 15. Mai 2022, fand die Wahl zum 18. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen statt.
Der nordrhein-westfälische Landtag wird grundsätzlich alle fünf Jahre gewählt und zählt – vorbehaltlich möglicher Überhang- und Ausgleichsmandate – mindestens 181 Abgeordnete. Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl gewählt.
Wie die Wahlberechtigten in der Stadt Hückelhoven abgestimmt haben, erfahren Sie über einen entsprechenden Link, dafür bitte hier klicken.
Anlässlich der NRW-Landtagswahl befindet sich das Wahllokal für den Stimmbezirk 1701 (Ratheim), bestehend aus den Straßenzügen:
Ackerstraße 1-43 und 52-59, Am Reitplatz, Am Waldrand, An der Wasserrinne, Auf dem Turm, Auf der Henne, Breslauer Straße 1-56 und 58-Ende (gerad
e Hausnummern), Buscherbahn, Danziger Straße, Diebsweg 1-71 (ungerade Hausnummern), und 2-22a (gerade Hausnummern), Feldstraße 1-40 und 50-Ende, Gleiwitzer Straße, Grünstraße, Heckenstraße, Kolberger Straße, Königsberger Straße 16-37, Masurenweg, Schmittenweg, Schulte-Braucks-Straße, Stettiner Straße, Tannenberger Straße, Tilsiter Straße, Wildpfad, Zum Dornbusch und Zur Lichtung
abweichend von der Situation in den Vorjahren in der ehemaligen Bürgerbegegnungsstätte „Haus der Begegnung“ (HdB), Königsberger Straße 34.
Der in der Vergangenheit als Wahllokal genutzte Kindergarten an der Danziger Straße steht hingegen für die Landtagswahl nicht zur Verfügung.
Aufgrund der teilweisen Fertigstellung der Bauarbeiten auf der Schaufenberger Straße in Millich wird die bisherige Sperrung der Schaufenberger Straße von der Kreuzung Kantinenberg bis zur Brücke aufgehoben, sodass ab dem 12.05.2022 die ursprüngliche Zufahrt zur Grünschnittannahmestelle über die Schaufenberger Straße / Zum alten Schacht wieder geöffnet ist.
Dementsprechend ist die provisorische Zufahrt über die Sophiastraße (Zufahrt zwischen Sophia Jacoba Schacht 3 und dem WEP-Gebäude) ab dem 12.05.2022 geschlossen und nicht mehr nutzbar.
Entsprechende Beschilderungen sind vorhanden.
Die Grünschnittannahmestelle steht Ihnen weiterhin zu den bisherigen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Nach der pandemiebedingten Pause in den Jahren 2020 und 2021 findet im Freizeitbad der Stadt Hückelhoven rund um die Osterferien aktuell wieder das
Foto von links nach rechts:
Heiko Hudl (Betriebsleiter Freizeitbad Hückelhoven)
Martina Gabriel ( DLRG Ortsgruppe Hückelhoven)
Fiona Jendretzky (Freizeitbad Hückelhoven)
Annette Sielschott (Regionales Bildungsbüro Kreis Heinsberg)
Berit Wego (Kreissportbund Heinsberg)
Thorsten de Haas (II. Beigeordneter Stadt Hückelhoven)
Anja Vogts (stv. Leitung Schulverwaltungs- und Sportamt Stadt Hückelhoven)
Dieter Meier (DLRG Ortsgruppe Hückelhoven)
Ulrike Settels (DLRG Ortsgruppe Hückelhoven)
Projekt „Mathe schützt nicht vor Ertrinken“ statt.
In den beiden Wochen vor und nach den Osterferien haben alle Erstklässler der Grundschulen sowie die Erst- und Zweitklässler der Peter-Jordan-Schule – insgesamt 419 Kinder – die Möglichkeit, das Schwimmen zu erlernen und zu verbessern.
Unterstützt von 10 ehrenamtlichen Übungsleitern, die teilweise im Schwimm- und Sportclub Rurtal Hückelhoven und in der DLRG Ortsgruppe Hückelhoven Schwimmtraining durchführen, stehen auch die Mitarbeiter des Hückelhovener Freizeitbades für den Schwimmunterricht im Rahmen dieses Projektes zur Verfügung. Bereits seit 2015 wird das Landesprojekt vom Regionalen Bildungsbüro und dem Kreissportbund Heinsberg tatkräftig unterstützt.
In diesem Jahr konnten bislang 25 Kinder die Voraussetzungen für das Seepferdchen-Abzeichen erfüllen, 11 Kinder haben das Bronze-Abzeichen und 6 das Silber-Abzeichen erlangt. So ist es mithilfe des Schwimmprojektes erfreulicherweise gelungen, die recht hohe Nichtschwimmerquote unter den Erstklässlern zu senken. Allen Beteiligten liegt es am Herzen, den Kindern die Angst vor dem Wasser zu nehmen und die Schwimmfähigkeit zu verbessern.
Thorsten de Haas, 2. Beigeordneter der Stadt Hückelhoven, und Annette Sielschott vom Regionalen Bildungsbüro dankten allen Beteiligten bei einem Besuch im Freizeitbad ausdrücklich für Ihren Einsatz bei diesem Projekt.
Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.
Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Erkelenz unter der extra eingerichteten Grundsteuer Hotline 02431-801-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.
Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:
Ab Mai erhalten Sie ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen.
Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 im Grundsatz digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt.
Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über Ihr Online Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen. Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.
Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.
Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.