Aufgrund der schwierigen Wetterlage am Mittwoch und Donnerstag fällt das erste der fünf Konzerte der Reihe „Sommer im Garten“ in Hückelhoven leider aus.
Die vier weiteren Konzerte finden aber wie geplant von Freitag bis Sonntag auf dem Platz zwischen Gymnasium und Aula statt.
Ticketinhaber für das jetzt abgesagte Konzert mit Klüngelköpp, Rabaue, Big Maggas und Rhythmussportgruppe haben die folgenden Möglichkeiten:
Die Tickets können für das gleiche Konzert am Freitag in Herzogenrath genutzt werden.
Die Tickets können für das Bläck Fööss Konzert am Sonntag in Hückelhoven genutzt werden.
Die Tickets können gegen Erstattung zurückgeben werden.
Der Veranstalter bittet, egal für welche Möglichkeit Sie sich entscheiden, die entsprechende Option per Mail an tickets@brings.com mitzuteilen.
Ticketverkauf Haldenzauber gestartet
MEHR ALS 100.000 BEGEISTERTE BESUCHER: FORTSETZUNG DES LUMAGICA HALDENZAUBERS IN HÜCKELHOVEN
Tausende LICHTER SETZEN HIGHLIGHTS IN DER DUNKLEN JAHRESZEIT
Majestätische Lichtgestalten zwischen den Bäumen zogen bereits zweimal Groß und Klein in ihren Bann: Der Haldenzauber begeisterte bereits rund 100.000 Besucher*innen. Nach einer Corona-bedingten Pause im vergangenen Winter ist es nun bald wieder soweit: Vom 26. November 2021 bis 9. Januar 2022 werden 350 Lichtobjekte, rund 300 Kilometer Lichterketten und mehr als 300.000 Lichtpunkte die großen und kleinen Besucher*innen auf der Millicher Halde verzaubern.
Fotografie Peter Wieler
Das Hauptaugenmerk der Inszenierung liegt dieses Jahr auf der untertägigen Verbindung, die die Zeche Sophia-Jacoba mit der Staatsmijn Beatrix in den benachbarten Niederlanden erhalten sollte. Offiziell wurden diese Pläne nie vollendet. Aber inoffiziell? Die Besucher*innen begeben sich auf eine fantastische Reise in das Innere eines alten Stollens, gehen dem Mythos auf den Grund und begegnen dabei unerwarteten Gästen.
Die Kooperation zwischen MK Illumination, dem Weltmarktführer für festlich dekorative Beleuchtungskonzepte aus Innsbruck, und dem Stadtmarketing Hückelhoven begeistert in der Vorweihnachtszeit zum dritten Mal die ganze Euregio Rhein-Maas. Die Halde wird in einen Parcours aus Lichtinstallationen, interaktiven Lichtobjekten und musiksynchronen Inszenierungen verwandelt.
„Ein neu erschlossener Teil des Waldes im östlichen Bereich der Halde verlängert den Rundweg durch den Lichter-Park. Besucher haben so die Möglichkeit einen komplett neuen Bereich zu erkunden. Vergleichbar mit einem Zoo oder Botanischen Garten, bietet unser Halden-Areal ausreichend Flächen für die Besucher*innen um zu jeder Zeit auf Social Distancing-Maßnahmen zu achten“, erzählt Carsten Forg, Geschäftsführer der Stadtmarketing Hückelhoven GmbH.
Noch mehr Interaktives
Überraschungseffekte versprechen die unterschiedlichsten Lichtobjekte, die auf der Halde zur Interaktion animieren. So können die Besucher*innen im Bereich der Himmelsleiter ein Lagerfeuer anzünden und einem alten Mann lauschen, der von seiner Expetition berichtet. Die bisherige Sternenklanglichtung verwandelt sich in eine Kraterlandschaft. Hier können Besucher*innen eine Animation per Morsecode auslösen. Zudem findet hier ab 17.00 Uhr zu jeder vollen Stunde eine musiksynchrone Lichtshow statt.
„Unsere Intention ist es, Licht in die dunkle Jahreszeit zu bringen und ein besonderes und gänzlich neuartiges Erlebnis für die Besucher zu schaffen, jedes Jahr aufs Neue“, erklärt Sebastian Bau, Projektleiter von LUMAGICA Haldenzauber für MK Illumination. „Anders als auf den dicht gedrängten Weihnachtsmärkten, ist der Haldenzauber eine vorweihnachtliche Oase, in der die ganze Familie einen Abend in stimmungsvoller und festlicher Atmosphäre verbringen können.“
„Die vergangenen Monate werden vielen von uns aufgrund der Corona-Pandemie noch lange im Gedächtnis bleiben. Umso wichtiger ist es, die kommende Weihnachtszeit in einem besonders positiven Licht zu erleben. Der LUMAGICA Haldenzauber ist dazu eine perfekte Gelegenheit. Kommen Sie zu uns auf die Millicher Halde und lassen Sie sich vom magischen Lichterpark verzaubern“, ergänzt Bernd Jansen, Bürgermeister der Stadt Hückelhoven.
Mit der Kreissparkasse Heinsberg, dem EBV sowie der wep – Wärme-, Energie- und Prozesstechnik GmbH darf man auch in diesem Jahr wieder auf eine starke Unterstützung lokaler Partner-Unternehmen zählen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag um das Event zu einem besonderen Erlebnis für die Menschen in der Region zu machen.
Besucherinfo: Öffnungszeiten:
November 2021 bis 9. Januar 2022 täglich von 16.30 bis 21.30 Uhr (letzter Einlass: 20.30 Uhr)
Geschlossen am 24. und 31. Dezember 2021
Preise:
Wochenende:
Kinder unter 6 Jahren: Eintritt frei
Erwachsene ab: € 15,00
Kinder bis 14 Jahre: € 7,00
Schüler, Studenten, Rentner ab: € 14,00 Familienticket (Zwei Erwachsene, drei Kinder): € 32,00
Montag bis Donnerstag:
Kinder unter 6 Jahren: Eintritt frei
Erwachsene ab: € 13,00
Kinder bis 14 Jahre: € 6,00
Kinder unter 14 Jahren, Studenten, Rentner ab: € 12,00 Familienticket (Zwei Erwachsene, drei Kinder): € 28,00
Die Gesundheit der BesucherInnen und MitarbeiterInnen steht für die Veranstalter von LUMAGICA an oberster Stelle. Alle zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen COVID-19- Bestimmungen werden selbstverständlich eingehalten und kommuniziert.
Aufgrund von Elektroinstallationsarbeiten muss die Stadtbücherei Hückelhoven in den Sommerferien leider vom 12.07.2021 bis zum 24.07.2021 schließen.
Die Onleihe steht allen Leserinnen und Lesern weiterhin zur Verfügung!
Elternbeiträge März bis Mai 2021
Aufgrund der im Juni getroffenen Vereinbarung zwischen Land NRW und Kommunen, hat der Rat der Stadt Hückelhoven in seiner Sitzung am 23.06.2021 beschlossen, die Familien bei den Elternbeiträgen weiter zu entlasten.
Die Elternbeiträge für die Betreuung in
der offenen Ganztagsschule (OGS)
der 8-13-Uhr-Betreuung
Kindertageseinrichtungen und
in der Kindertagespflege
sowie für das kulturelle Bildungsangebot „JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“
werden für die Monate März, April und Mai 2021 auf 50 % des jeweils nach der Beitragssatzung zu zahlenden Betrages reduziert. Unabhängig hiervon bleibt es dabei, dass die Essenpauschale in der OGS für die Monate April und Mai 2021 vollständig ausgesetzt wird.
Die sich hieraus ergebenden Überzahlungen werden zunächst mit den Beiträgen für den Monat Juli 2021 verrechnet. Verbleibt hiernach eine Überzahlung, wird diese mit etwaigen weiteren Rückständen verrechnet und darüber hinaus erstattet.
Für Beitragszahler/innen, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bedeutet dies:
Die Verwaltung wird die Abbuchung der Juli-Beiträge in allen Fällen stoppen und etwaige Überzahlungen zeitnah erstatten.
Für Beitragszahler/innen, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bedeutet dies:
Überweisungen bzw. Daueraufträge sollten für den Monat Juli – falls noch möglich – gestoppt bzw. pausiert werden. Etwaige Überzahlungen werden erstattet.
Freizeitbad wieder geöffnet
Das Freizeitbad der Stadt Hückelhoven hat seit Freitag, 04.06.2021, wieder geöffnet!
Aufgrund der aktuell geltenden Coronaschutz-Verordnung ist Folgendes zu beachten:
Es sind maximal 75 Badegäste zugelassen. Beim Betreten des Bades ist eine OP-Maske zu tragen, die in der Umkleide abgelegt werden kann. Zudem ist ein Negativtestnachweis sowie ein Ausweisdokument vorzulegen. Der Negativtest darf höchstens 48 Stunden zurückliegen. Im gesamten Hallenbad ist der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Beim Verlassen des Bades ist von der Umkleide bis zum Ausgang ebenfalls eine OP-Maske zu tragen.
Es gelten die bekannten Öffnungszeiten:
Montag
Geschlossen
Dienstag
Frühschwimmen 06.00 – 08.00 Uhr
Familienbad 14.30 – 21.30 Uhr
Mittwoch
Frühschwimmen 06.00 – 08.00 Uhr
Familienbad 14.30 – 21.30 Uhr
Donnerstag
Frühschwimmen 06.00 – 08.00 Uhr
Familienbad 14.30 – 21.30 Uhr
Freitag
Frühschwimmen 06.00 – 09.00 Uhr
Frauenschwimmen 13.00 – 14.30 Uhr
Familienbad 14.30 – 21.30 Uhr
Samstag
Familienbad 09.00 -15.00 Uhr
Sonntag
Familienbad 09.00 – 15.00 Uhr
1.000 Convertibles für Schulen in Hückelhoven
Die Stadt Hückelhoven hat insgesamt 1.000 Convertibles an ihre städtischen Schulen ausgeliefert. Bei den Geräten handelt es sich um eine Mischung aus Notebook und Tablet.
600 Convertibles wurden für die Schüler*innen angeschafft, die restlichen für die Lehrkräfte. Die Geräte stehen auf der einen Seite für den Unterricht zur Verfügung und können im Falle des Distanzunterrichtes aber auch an bedürftige Schüler*innen, deren Eltern sich ein solches Gerät nicht leisten können, herausgegeben werden. Auf der anderen Seite sind jetzt alle Lehrkräfte im Stadtgebiet Hückelhoven mit einem dienstlichen Endgerät ausgestattet. Diese können die Convertibles sowohl in den Schulen als auch Zuhause für den Unterricht, die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts oder Videokonferenzen nutzen.
Bei der Übergabe an die Ganztagshauptschule Hückelhoven bezeichnete Bürgermeister Bernd Jansen die Geräte einen wichtigen Baustein in der Digitalisierung der städtischen Schulen. „Die Corona-Zeit hat noch einmal für alle Beteiligten in unseren Schulen aufgezeigt, wie wichtig eine digital ausgerichtete Schule ist. Durch die Anschaffung dieser Endgeräte erhalten nun alle Lehrkräfte und sehr viele bedürftige Schüler*innen die Möglichkeit, einen modernen, digital gestützten Unterricht auch weiterhin durchzuführen.“, so Jansen.
Untere Reihe von links nach rechts: Thorsten de Haas (2. Beigeordneter Stadt Hückelhoven), Stephan Matzerath (Leiter Schulverwaltungs- und Sportamt), Bürgermeister Bernd Jansen, Daniel Irmisch (Schulverwaltungs- und Sportamt). Obere Reihe von links nach rechts: Kayla Delgado Y Clemente (Schülerin 10b), Fabian Feige (Schüler 5b), Akasya Yetis (Schülerin 8a), Christiane Müller (Schulleiterin Ganztagshauptschule)
Christiane Müller, Schulleiterin der Ganztagshauptschule Hückelhoven, freute sich über die neuen Geräte: „Gerade für unsere Schule ist es besonders wichtig, dass wir alle Schüler*innen digital erreichen und diese individuell fördern können. Als vom Land NRW ausgewählte Talentschule ist gerade die individuelle Förderung der Stärken unserer Schüler*innen die zentrale Aufgabe. Dabei helfen uns diese Convertibles noch einmal entscheidend weiter, da wir damit noch zielgerichteter, insbesondere im Bereich der Sprachen und der Naturwissenschaften, unterrichten können.“
Die Besonderheit der angeschafften Geräte liegt darin, dass sie die Vorteile eines Tablets und eines Laptops in einem Gerät verbinden. Die Stadt Hückelhoven konnte durch diese Verbindung den Wünschen und Ansprüchen aller 14 Schulen gerecht werden. Durch die Microsoft-Software steht zudem eine vertraute Umgebung für die Lehrkräfte und Schüler*innen zur Verfügung, welche eine problemlose Koppelung zu allen weiteren digitalen Geräten in den Klassenräumen, wie beispielsweise auch den digitalen Tafeln, gewährleistet. Die Geräte werden in die Netzwerke der Schulen integriert und per Fernwartung stets mit den neuesten Updates bespielt. Durch die vorhandene Microsoft-Office-Software sind die üblichen Anwendungen wie Word, Excel, PowerPoint und Teams nutzbar.
Knapp 75% der Gesamtkosten von 620.000 Euro zur Anschaffung und Inbetriebnahme der Geräte wurden mit Fördermitteln aus den sogenannten „Sofortausstattungsprogrammen“ des Landes NRW für Lehrkräfte und bedürftige Schüler*innen finanziert. Die restlichen rund 160.000 Euro hat die Stadt Hückelhoven beigesteuert.
OpenAir Musik Event „Sommer im Garten“
Die Kölner Band BRINGS war in den letzten Jahren häufiger Gast bei den Events der Stadtmarketing Hückelhoven GmbH. Die Gruppe um die Brüder Peter und Stephan BRINGS setzt auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie Akzente in der Veranstaltungslandschaft. Die Band plant eine sogenannte Pop-up Biergarten Tour durch die Regionen NRWs, bei der jeweils vier Tage mit dem Titel „Sommer im Garten“ in einer Stadt gastiert wird. Ziel ist die Erhaltung von Gastronomie und Kultur.
„Dank der über die Jahre vertrauensvollen und unkomplizierten Zusammenarbeit mit BRINGS, freuen wir uns, dass Hückelhoven ein Ziel der Tour geworden ist“, freut sich Bürgermeister Bernd Jansen bei der Vorstellung des Programms.
v.l.n.r. Gastronom Frank Dohmen, Musiker Peter Brings, Bürgermeister Bernd Jansen, Stadtmarketing Geschäftsführer Carsten Forg
In jedem Ort der „Sommer im Garten“-Tour wird der Biergarten möglichst durch einen örtlichen Gastronomiepartner betrieben. In Hückelhoven
arbeitet das Brings-Management mit Frank Dohmen vom Saal Sodekamp-Dohmen aus Hilfarth zusammen.
Die Brings Produktions GbR wickelt Technik, Bühne und Programm ab. So versucht man die Kulturlandschaft weiterhin bestmöglich am Leben zu halten und bietet neue Chancen,
Arbeitsplätze hoffentlich zu retten. Neben Brings sind auch in Hückelhoven viele andere befreundete Künstler der Band mit im Boot, beispielsweise Kasalla, Bläck Fööss, Räuber, Klüngelköpp und Rabaue. Auch die Freunde der modernen Blasmusik werden auf Ihre Kosten kommen mit „Brasstelovend“, interpretiert von Druckluft und den Swinging Funfares.
Die Veranstaltungen werden mit einem, den aktuellen Entwicklungen angepassten, Hygienekonzept durchgeführt, mit einer Kapazität von 300 bis 500 Besuchern jeweils in kleinen Gruppen an Zelttisch-Garnituren. Alles natürlich abhängig von der jeweiligen Pandemielage und der aktuellen Verordnung. In Hückelhoven findet das Musikevent auf dem Hartlepooler Platz zwischen Gymnasium und Rathaus statt.
Vorverkauf nur online unter www.brings-ticket.com. Einen lokalen Vorverkauf für Hückelhoven wird es nicht geben.
Programm Hückelhoven, 15. bis 18. Juli 2021 – Hartlepooler Platz
Donnerstag, 15.07.2021
Einlass 17.00 Uhr / Beginn 19.30 Uhr
Klüngelköpp, Rabaue, Big Maggas, Rhythmussportgruppe
Eintritt 35 Euro zzgl. Gebühren
UPDATE VOM 13.07.2021:
Aufgrund der schwierigen Wetterlage am Mittwoch und Donnerstag fällt das erste der fünf Konzerte der Reihe „Sommer im Garten“ in Hückelhoven leider aus.
Die vier weiteren Konzerte finden aber wie geplant von Freitag bis Sonntag auf dem Platz zwischen Gymnasium und Aula statt.
Ticketinhaber für das jetzt abgesagte Konzert mit Klüngelköpp, Rabaue, Big Maggas und Rhythmussportgruppe haben die folgenden Möglichkeiten:
Die Tickets können für das gleiche Konzert am Freitag in Herzogenrath genutzt werden.
Die Tickets können für das Bläck Fööss Konzert am Sonntag in Hückelhoven genutzt werden.
Die Tickets können gegen Erstattung zurückgeben werden.
Der Veranstalter bittet, egal für welche Möglichkeit Sie sich entscheiden, die entsprechende Option per Mail an tickets@brings.com mitzuteilen.
Freitag, 16.07.2021
Einlass 17.00 Uhr / Beginn 19.30 Uhr
Kasalla !!! Konzert ist ausverkauft !!!
Eintritt 35 Euro zzgl. Gebühren
Samstag, 17.07.2021
Einlass 17.00 Uhr / Beginn 19.30 Uhr
Brings !!! Konzert ist ausverkauft !!!
Eintritt 35 Euro zzgl. Gebühren
Sonntag, 18.07.2021
Einlass 10.00 Uhr / Beginn 12.00 Uhr
„Brasstelovend“ mit Druckluft und Swinging Funfares
Eintritt 15 Euro zzgl. Gebühren
Einlass 17.00 Uhr / Beginn 19.00 Uhr
Bläck Fööss
Eintritt 35 Euro zzgl. Gebühren
Gastronomiepartner: Frank Dohmen – Haus Sodekamp-Dohmen
Mit freundlicher Unterstützung der Volksbanken Raiffeisenbanken im Kreis Heinsberg
Aktuelles aus der Stadtbücherei
Die Stadtbücherei Hückelhoven ist momentan wieder ohne Corona-Schnelltest zugänglich.
Für ein sicheres Miteinander bitten wir Sie Folgendes einzuhalten:
maximal 6 Personen haben zeitgleich Zutritt
Zutritt nur mit medizinischer Maske und desinfizierten Händen
halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander
halten Sie sich nicht länger als nötig in der Stadtbücherei auf
zügige Medienauswahl, -ausleihe und -rückgabe
Das Team der Stadtbücherei bedankt sich für das Verständnis und die Rücksichtnahme!
Corona Allgemeinverfügung
Allgemeinverfügung des Kreises Heinsberg
gültig ab 17.04.2021
Auf der Grundlage der §§ 28 Abs. 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) i. V m. § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Regelung besonderer Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler oder landesweiter Tragweite und zur Festlegung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (Infektionsschutz- und Befugnisgesetz – IfSBG-NRW) vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b) – jeweils in der derzeit geltenden Fassung – sowie des § 16 Abs. 2 der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vom 05.03.2021 in der ab dem 07.04.2021 gültigen Fassung und der §§ 35 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) vom 12. November 1999 (GV. NRW. S. 602) in der derzeit geltenden Fassung erlässt der Kreis Heinsberg als untere Gesundheitsbehörde folgende Allgemeinverfügung:
A. Regelungen
1. Es wird festgestellt, dass es im Bereich des Kreises Heinsberg ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen nach § 4a der Coronavirus-Testverordnung vom 8. März 2021 des Bundesministeriums für Gesundheit (BAnz AT 09.03.2021 V1) gibt.
2. Es wird angeordnet, dass ab dem 17.04.2021 statt der Einschränkungen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 8 CoronaSchVO die Nutzung der entsprechenden Angebote von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests nach § 4 Abs. 4 der CoronaSchVO abhängig ist.
Diese Allgemeinverfügung ist gemäß § 28 Absatz 3 i. V. m. § 16 Absatz 8 IfSG sofort vollziehbar. Eine Anfechtungsklage gegen diese Verfügung hat keine aufschiebende Wirkung.
Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 41 Abs. 3 und 4 VwVfG NRW auf der Internetseite des Kreises Heinsberg öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung gilt mit Ablauf des Tages, an dem das Dokument im Internet verfügbar ist, als vollzogen.
B. Begründung:
Nach § 28 Abs. 1 IfSG trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt werden. Sie kann insbesondere Personen verpflichten, von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten.
Mit den Anordnungen werden Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz getroffen, die der Ausbreitung der Coronapandemie insgesamt und insbesondere im Kreis Heinsberg entgegen-wirken sollen.
Gemäß § 16 Abs. 2 CoronaSchVO können Kreise und kreisfreie Städte nach § 16 Abs. 1 Satz 1 CoronaSchVO, die über ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen nach § 4a der Coronavirus-Testverordnung vom 8. März 2021 des Bundesministeriums für Gesundheit (BAnz AT 09.03.2021 V1) verfügen, durch Allge-meinverfügung im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales be-stimmen, dass statt der Einschränkungen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 8 CoronaSchVO die Nutzung der entsprechenden Angebote von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests nach § 4 Absatz 4 CoronaSchVO abhängig ist.
2
Gemäß der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 15.04.2021 wurde feststellt, dass im Kreis Heinsberg die Voraussetzungen des § 16 Abs. 1Satz 1 CoronaSchVO vorliegen.
Der Kreis Heinsberg und die angehörigen Städte und Gemeinden haben unter Einbindung zahl-reicher Akteure (Apotheken, Ärzteschaft, lokale Unternehmen, etc.) in kürzester Zeit eine flächendeckende Testinfrastruktur mit inzwischen über 100 Teststellen eingerichtet. Täglich wer-den ca. 3.000 Testungen mit steigender Tendenz durchgeführt. Durch die Vielzahl an Testungen wurden in den vergangenen Wochen bereits zahlreiche Infektionen frühzeitig aufgedeckt und eingedämmt. Dazu tragen auch die bereits seit Anfang März zweimal wöchentlich stattfinden-den Testungen in Schulen (für Schüler*innen und Lehrpersonal) sowie des Personals in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bei.
In den nächsten Tagen werden noch weitere große Teststellen ihren Betrieb aufnehmen.
Ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen nach § 4a der Coronavirus-Testverordnung ist somit vorhanden.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen stellt die Nutzung der in § 16 Abs. 1 Nr. 2 – 8 CoronaSchVO genannten Angebote kein besonderes Risiko für das Infektionsgeschehen im Kreis Heinsberg dar. Die Nutzung der Angebote unter Vorlage eines tagesaktuellen negativen Testergebnisses ist daher aus infektiologischer Sicht zu verantworten.
Die Erforderlichkeit und Angemessenheit dieser Regelungen wird fortlaufend überprüft und bei Bedarf angepasst.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Klage erhoben wer-den. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Aachen, Justizzentrum, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, zu erheben. Die Klage ist schriftlich zu erheben oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht zu erklären. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gem. § 55 a Abs. 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) vom 24.11.2017 (BGBl. I S. 3803) in der zurzeit gültigen Fassung.
Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO i. V. m. § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG hat die Anfechtungsklage gegen diese Allgemeinverfügung kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die Allgemeinverfügung auch bei Erhebung einer Anfechtungsklage zu befolgen ist. Gemäß § 80 Abs. 5 VwGO kann das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung auf Antrag anordnen. Der Antrag ist schon vor Erhebung der Anfechtungsklage zulässig.
Sollte die o.a. Frist durch eine/n Bevollmächtigte/n versäumt werden, würde dessen Verschulden dem Kläger zugerechnet werden.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite www.justiz.de in Erfahrung zu bringen.