Stadt Hückelhoven

Hilfe in Schul- und Erziehungsfragen

Hilfe in Schul- und Erziehungsfragen

Aus Anlass der gegenwärtigen Corona-Krise bietet der Kinder- und Jugendhilfe e.V. als Unterstützung der Eltern in der Krise im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Stadt Hückelhoven den Hückelhovener Bürgern telefonische Beratung in Schul- und Erziehungsfragen an.

Die offene Beratung für Eltern und Kinder wird über die spezielle Rufnummer 02433 – 4580239 angeboten, unter der Sie montags bis freitags in der Zeit von 9.00 bis 13.00 Uhr Ihren Beratungswunsch und ihre eigene Rufnummer hinterlassen können, die Psychologen und Pädagogen des Zentrums für psychosoziale Diagnostik und Beratung in Hückelhoven rufen Sie zeitnah zurück.

Corona Schutzverordnung NRW

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 7. Januar 2021. In der ab 25. Januar 2021 gültigen Fassung.

Auf Grund von § 32 in Verbindung mit § 28 Absatz 1, § 28a Absatz 1, 3 bis 6, § 73 Absatz 1a Nummer 6 und 24 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), von denen § 28 Absatz 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 16 des Gesetzes vom 18. November 2020….

Alle Einzelheiten entnehmen Sie bitte der unten stehenden Datei.

Wahrscheinlich können Sie keine PDF Dateien im Browser anzeigen. Laden Sie bitte die Datei hier herunter.

Orange the World

In diesem Jahr hat die Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten aus dem Kreisgebiet Heinsberg erstmalig an der Aktion „Orange the World“ teilgenommen und ist dabei dem Zonta Club Aachen gefolgt. Zonta Club Aachen ist ein Zusammenschluss berufstätiger Frauen, die sich dafür einsetzen die Lebenssituationen von Frauen auf allen Ebenen und Belangen zu fördern und zu verbessern.

Altes Rathaus Ratheim – Foto Tejas Schoenefeld

„Orange the World“ ist eine Beleuchtungsaktion. Einzelne Gebäude in den Kommunen des Arbeitskreises wurden am 25. November in orangem Licht erstrahlt. Orange ist die Farbe der UN Women Kampagne „Orange the World“ und steht für das Ende der Gewalt an Frauen. Das strahlende Orange soll eine Zukunft ohne Gewalt gegen Frauen symbolisieren.

Im Stadtgebiet Hückelhoven wurde das Alte Rathaus in Ratheim orange angestrahlt.

Weitere Infos im pdf.

Wahrscheinlich können Sie keine PDF Dateien im Browser anzeigen. Laden Sie bitte die Datei hier herunter.

Weihnachtsmarkt in Hückelhoven abgesagt

Der Weihnachtsmarkt in Hückelhoven kann in diesem Jahr coronabedingt nicht stattfinden.

Grund ist die aktuelle Corona Schutzverordnung des Landes NRW. Diese verbietet grundsätzlich entsprechende Märkte bis 30. November. In Hückelhoven sollte der Markt traditionell in der Woche vor Nikolaus starten (28. November) und bis zum 6. Dezember stattfinden.

„Eine Verlegung unseres Weihnachtsmarkts später in den Dezember ist nicht möglich“, so Stadtmarketing Geschäftsführer Carsten Forg. „Wir wissen nicht ob und wie Weihnachtsmärkte ab Dezember wieder stattfinden dürfen. Unsere Kunsthandwerker sind größtenteils Privatleute die ihre Angebote mit viel Herzblut und Zeit hobbymäßig vorbereiten. Der Aufwand wäre viel zu groß um später im Dezember dann doch alles komplett absagen zu müssen. Deshalb machen wir das schon jetzt frühzeitig“, so Forg weiter.

Der am 6. Dezember geplante verkaufsoffene Sonntag soll nach Angaben der Werbegemeinschaft Hückelhoven stattfinden.

Bürgermeister Bernd Jansen vereidigt

v.l.n.r. Andrea Axer, Bürgermeister Bernd Jansen, Karsten Münter

In der konstituierenden Ratssitzung der 11. Wahlperiode des Rates der Stadt Hückelhoven seit der kommunalen Neugliederung, ist Bürgermeister Bernd Jansen für weitere 5 Jahre im Amt vereidigt worden.

Zu seinen Stellvertretern wurden am Mittwochabend Andrea Axer (1. Stellvertreterin) und Karsten Münter (2. Stellvertreter) gewählt.

Stadtbücherei Hückelhoven weiterhin geöffnet

Die Stadtbücherei Hückelhoven hat auch weiterhin zu den üblichen Zeiten geöffnet. Eine Schließung sieht die aktuell gültige Corona Schutzverordnung des Landes NRW nicht vor. Die genauen Öffnungszeiten und weitere Einzelheiten gibt es auf der Homepage der Stadtbücherei unter https://www.stadtbuecherei-hueckelhoven.de

Haldenzauber kann vorerst nicht starten

Aufgrund der neuen Corona Schutzverordnung des Landes NRW, die seit dem heutigen 2. November 2020 gilt, steht nun fest, dass der Haldenzauber in Hückelhoven nicht wie geplant am 27. November eröffnet werden kann.

Der in diesen Tagen eigentlich beginnende Aufbau für den Haldenzauber muss pausieren.

Sollte sich eine Reduzierung der Infektionszahlen abzeichnen und die erneute Beratung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen Mitte November ergeben, dass – wie derzeit angekündigt – ab 01.12.2020 die bisher gültigen Regelungen für Veranstaltungen wieder in Kraft treten, werden wir prüfen, ob eine verspätete Eröffnung des Haldenzaubers Anfang Dezember möglich ist.

Bei all diesen Überlegungen steht für uns natürlich die Sicherheit und Gesundheit aller Besucher*innen und Mitarbeiter*innen an erster Stelle. Daher haben wir in den letzten Wochen ein umfangreiches Hygienekonzept für den Haldenzauber erarbeitet und mit dem Gesundheitsamt abgestimmt. Wir glauben weiterhin gemeinsam mit unseren Hauptsponsoren der Kreissparkasse Heinsberg, WEP – Wärme-, Energie und Prozesstechnik GmbH sowie des EBV, dass wir unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregelungen (AHA), mit der Einführung der termingebundenen Tickets und einem Einbahnstraßen-System auf der Halde gute Rahmenbedingungen schaffen zu können, um für alle einen sicheren Besuch des Haldenzaubers zu gewährleisten.

Natürlich müssen und werden wir diese Annahmen aber kontinuierlich mit der aktuellen Gesamtsituation vergleichen und kritisch hinterfragen.

Sollte es zu einer kompletten Absage des Haldenzaubers kommen, werden wir allen Ticketinhaber*innen den kompletten Kaufpreis erstatten. Zu den genauen Details werden wir dann informieren. Bis dahin bitten wir aber noch um ein kleines bisschen Geduld.

Aktuelle Informationen finden Sie auch unter www.haldenzauber.de

Kreis Heinsberg – Corona Gefährdungsstufe 2

Allgemeinverfügung des Kreises Heinsberg zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Heinsberg.

Wahrscheinlich können Sie keine PDF Dateien im Browser anzeigen. Laden Sie bitte die Datei hier herunter.

NRW Corona Schutzverordnung ab 02. November

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)

In der ab dem 02. November 2020 gültigen Fassung:

§ 1 Allgemeine Grundsätze
(1) Zur Fortsetzung der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie und insbesondere zur Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten werden mit dieser Verordnung Maßnahmen angeordnet, die die Infektionsgefahren wirksam und zielgerichtet begrenzen und Infektionswege nachvollziehbar machen.
(2) Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt.

Die komplette Corona-Schutzverordnung des Landes NRW  entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Dokument.

Ausführliche Informationen entnehmen Sie der Homepage des Landes NRW. Dazu bitte hier klicken.

Wahrscheinlich können Sie keine PDF Dateien im Browser anzeigen. Laden Sie bitte die Datei hier herunter.