Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland heiraten möchten, benötigen sie in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis, das beim Wohnsitzstandesamt ausgestellt wird. Bei Wohnsitz im Ausland gelten spezielle Regelungen.
Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass der geplanten Eheschließung nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
Welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind, wird im persönlichen Beratungsgespräch geklärt.
Ansprechpartner/innen:
Tel.: 02433 / 82-210
Tel.: 02433 / 82-220