Der Sterbefall muss vom zuständigen Standesamt beurkundet werden. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. Neben der Todesbescheinigung des Arztes sind je nach Personenstand (ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden) verschiedene Unterlagen vorzulegen. Informationen dazu erhalten Sie beim Standesamt oder vom Bestatter.
Kosten:
– Ausstellung einer Sterbeurkunde: 10,00 Euro
– jede weitere zeitgleich gefertigte Sterbeurkunde: 5,00 Euro
– Urkunden für Sozialversicherungsangelegenheiten und Bestattung sind gebührenfrei.
Ansprechpartner/innen:
Tel.: 02433 / 82-210
Tel.: 02433 / 82-212
Tel.: 02433 / 82-213