Stadt Hückelhoven

Land NRW unterstützt Vereine in der Corona-Pandemie

Land NRW unterstützt Vereine in der Corona-Pandemie

„Heimat, Tradition und Brauchtum“ heißt ein Sonderprogramm welches die Landesregierung in Düsseldorf aufgelegt hat. Mit dem 28 Millionen Euro umfassenden Hilfsprogramm sollen gemeinnützige Heimat-, Traditions- und Brauchtumsvereine bzw. vergleichbare Organisationen unterstützt werden, bei denen der durch die Corona-Pandemie verursachte Liquiditätsengpass zu einer Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.

Betroffene Vereine können bis zu 15.000 Euro aus dem Programm erhalten. Anträge können ab 15. Juli 2020 gestellt werden. Alle Infos zum Thema gibt es auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (www.mhkbg.nrw)

Finanzhilfe für Sportvereine

Der Landessportbund NRW gewährt aufgrund der Corona-Pandemie eine finanzielle Hilfe von über zehn Millionen Euro an Sportvereine in Not. Die Frist für die Antragstellung ist bis zum 15.08.2020 verlängert worden.
Auf der Homepage des Landessportbundes NRW unter https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/soforthilfe-fuer-den-sport-in-nrw werden alle Fragen zum Thema „Soforthilfe Sport“ beantwortet. Der Stadtsportverband Hückelhoven bietet bei Bedarf seine Unterstützung an.

Straßenbeleuchtungsprogramm 2020

Die Stadtverwaltung Hückelhoven gibt bekannt, dass der Rat der Stadt die Sanierungen der Straßenbeleuchtungen an den nachstehend angeführten Straßen bzw. Straßenabschnitten beschlossen hat:

Stadtteil Hilfarth

Ahornweg und Kiefernweg

Stadtteil Hückelhoven

Am Wadenberg (von der Brassertstraße bis zur Bauerstraße), An Romersmühle (von der Ludovicistraße bis zur 2. Stichstraße einschließlich beider Stichstraßen), Doverack (beide Stichstraßen), Klosestraße, van-Woerden-Straße und Rauhutstraße

Stadtteil Ratheim

Am Reitplatz (von der Schulte-Braucks-Straße bis und einschließlich der 2. Stichstraße)

Bei den angeführten Straßenbeleuchtungsmaßnahmen handelt es sich um Erneuerungs- bzw. Verbesserungsmaßnahmen im Sinne des § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, so dass entsprechende Beitragspflichten für die Eigentümer der von den betroffenen Straßen bzw. Straßenabschnitten erschlossenen Grundstücke entstehen werden. Die Durchführung der entsprechenden Beitragsverfahren ist für das Jahr 2021 vorgesehen.

Für die Beantwortung grundsätzlicher Fragen zu den künftigen Beitragsverfahren steht der zuständige Sachbearbeiter beim Bauverwaltungsamt, Herr Grates, Tel. 02433 – 82162, zur Verfügung.

Bei dem hier angehängten Foto handelt es sich exemplarisch um einen Abschnitt der Straße „Am Wadenberg“ in Hückelhoven.

Tägliches Schwimmangebot in den Sommerferien

Je nach Wetterlage hat während der kompletten Sommerferien eines der beiden Bäder der Stadt Hückelhoven täglich geöffnet. Dabei gilt folgende Regel:

Ab 25 Grad aufwärts ist das Freibad Kapbusch von 10.00 bis 20.00 Uhr geöffnet.

Unter 25 Grad oder bei Regen ist das Freizeitbad Hückelhoven von 10.00 bis 19.30 Uhr geöffnet.

Welches der Bäder geöffnet hat, gibt es tagesaktuell im Bereich „Freizeitbad und Freibad“ hier auf der Homepage. Alternativ können Sie sich auch telefonisch unter 02433 – 2256 (Hallenbad) oder 0177 – 2688810 (Freibad) nach der Öffnung erkundigen.

Bombe am Mittwoch in Hilfarth entschärft

Am Mittwoch Morgen (24. Juni) wurde im zukünftigen Baugebiet „Zum Feldchen“ in Hilfarth bei Absuchungen durch den Kampfmittelräumdienst eine Fliegerbombe gefunden. Zur Entschärfung war eine Evakuierung der Bewohner des Gebietes von 300 m rund um den Bombenfund notwendig. Die Stadt Hückelhoven richtete eine Notunterbringung in der Mehrzweckhalle an der Aula des Gymnasiums ein. Die Schule und Kindergärten in Hilfarth waren vom Evakuierungsbereich nicht betroffen. Kurz nachdem die Evakuierung abgeschlossen war, konnte der Kampfmittelräumdienst die Fliegerbombe ohne Probleme entschärfen. Die Anwohner konnten bereits ab 14 Uhr wieder in Ihre Häuser zurückkehren.

Weiterer Verzicht auf Beitrage diverser Betreuungsformen

Update vom 10. Juni:

Die Stadt Hückelhoven verzichtet in den Monaten Juni und Juli freiwillig komplett auf Elternbeiträge in den Betreuungsformen „Offene Ganztagsschule“, „8 bis 13 Uhr Betreuung“ und im kulturellen Bildungsangebot „JeKits – Jedem Kind ein Instrument, Tanzen, Singen“.

Grund ist die Corona Pandemie und die damit einhergehenden Schulschließungen seit Ende Februar.

Den bereits gefassten Dringlichkeitsbeschluss wird der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 17. Juni noch bestätigen. Damit geht Hückelhoven einen anderen Weg als viele andere Städte und verzichtet auf die kompletten Beiträge im Juni und Juli.

Insgesamt geht es bei dem Komplettverzicht um rund 110.000 Euro. Das Land NRW trägt davon 25 Prozent, lediglich die Kosten für das Bildungsangebot „JeKits“ werden nicht bezuschusst. Somit belastet die Entscheidung den Haushalt der Stadt Hückelhoven mit knapp 79.000 Euro.

Der Verzicht auf die Elternbeiträge in den Monaten Juni und Juli geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zusammenhang eine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde.


 

Update vom 5. Juni:

Die NRW Landesregierung hat in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden ebenfalls Beitragserleichterungen für die Monate Juni und Juli verkündet. Diese beziehen sich im Moment aber nur auf die Beitragsformen KIBIZ und Tagespflege, welche nur zu 50% fällig werden. Eine Entscheidung in Sachen OGS sowie der Beiträge für die 8 bis 13 Uhr Betreuung und das Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ steht derzeit noch aus. Die Verwaltung teilt mit, dass sie sich in Bezug auf die Abwicklung der Beitragserleichterungen der Vorgehensweise des Kreises anschließt. Für den Monat Juni werden keine KIBIZ-Beiträge bzw. Beiträge für die Tagespflege eingezogen. Im Juli erfolgt der Einzug des kompletten Beitrags.

Sollten Eltern für den Juni bereits den hälftigen oder gar vollen Betrag überwiesen haben braucht nichts unternommen werden. Es erfolgen entsprechende Anrechnungen in der Stadtkasse. Eventuelle Überzahlungen die sich im Juli ergeben werden selbstverständlich erstattet. Bei Fragen steht Ihnen die Verwaltung unter den gewohnten Telefonnummern zur Verfügung.


 

Original Meldung vom 27. März:

Am gestrigen Tage wurde durch die NRW Landesregierung bekannt gegeben, dass mit den kommunalen Spitzenverbänden die Vereinbarung geschlossen wurde, für den Monat April auf die Erhebung der Beiträge in den Betreuungsformen KIBIZ, OGS und Tagespflege zu verzichten. Der Rat der Stadt Hückelhoven wird diesen Beschluss noch im März um den Verzicht auf die Beiträge für die 8 bis 13 Uhr Betreuung sowie für das Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ per Dringlichkeitsbeschluss ausweiten.
Hierzu teilt die Verwaltung mit, dass für den Monat April der Abbuchungslauf heute noch rechtzeitig gestoppt werden konnte, so dass keine automatische Abbuchung durch die Stadt erfolgt. Lastschriftmandate müssen von daher nicht gekündigt werden. Auch Daueraufträge müssen vorerst nicht angepasst werden. Die Zahlungseingänge durch die Daueraufträge im April werden auf zukünftige Monate angerechnet. Sollten Sie hierzu Fragen haben, steht Ihnen die Verwaltung unter den gewohnten Telefonnummern gerne zur Verfügung.
Der Rat der Stadt Hückelhoven hat zudem in seiner Sitzung am 22. April den rückwirkenden Verzicht auf die Erhebung von Beiträgen für die Betreuungsformen KIBIZ, OGS, Kindertagespflege, 8-13 Uhr Betreuung und das kulturelle Bildungsprogramm „JeKits-Jedem Kind ein Instrument, Tanzen, Singen“ für den Monat März beschlossen. In den kommenden zwei Wochen werden die entsprechenden Beträge rücküberwiesen.

5.000 Alltagsmasken mit dem „HÜ“

In einer gemeinsamen Aktion haben das Hückelhovener Stadtmarketing und die Werbegemeinschaft insgesamt 5.000 Mund-Nasen-Masken fertigen lassen.

Die Masken wurden jetzt im Rathaus von Monika Schmitz-Schibbe (Vorsitzende Werbegemeinschaft Hückelhoven), Carsten Forg (Geschäftsführer Stadtmarketing) und Bürgermeister Bernd Jansen vorgestellt. Das Logo des Stadtmarketings, das HÜ, ziert die weißen Masken in Verbindung mit dem Hashtag „immersicher“.

Bürgermeister Bernd Jansen mit der „HÜ“ Maske

Bürgermeister Jansen nahm 900 der Masken stellvertretend für die Bediensteten der Schulen in Hückelhoven entgegen. Rund 2.000 Masken wird die Werbegemeinschaft in Umlauf bringen. Außerdem wird es am Freitag, 19. Juni, ab 8 Uhr eine gemeinsame Verteilaktion von Werbegemeinschaft und Stadtmarketing auf dem Wochenmarkt geben. Dabei werden die Masken, die wiederverwendbar und waschbar sind, kostenlos verteilt, so lange der Vorrat reicht.

Wahl zum Integrationsrat

Im September wird in der Stadt Hückelhoven anlässlich der Kommunalwahl ein Integrationsrat gebildet.

Der Rat der Stadt hatte dies im April entschieden und die Zahl der Mitglieder auf elf festgelegt. Fünf werden vom Rat bestellt, die übrigen sechs am 13. September direkt gewählt.

Wahlvorschläge können von Gruppen von Wahlberechtigten oder Bürgern (Listenwahlvorschlag) oder von einzelnen Wahlberechtigten oder Bürgern (Einzelbewerber) eingereicht werden.
Die Frist zur Einreichung dieser Wahlvorschläge wurde mittlerweile auf den 27. Juli 2020, 18.00 Uhr verlängert.
Der Rat der Stadt Hückelhoven hatte in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause eine Sonderwahlordnung für die Integrationsratswahl 2020 beschlossen, welche die vom Landtag aufgrund der Corona-Pandemie für die Kommunalwahlen beschlossenen großzügigeren Fristenregelungen für die Abgabe der Wahlvorschläge und den Beschluss des Wahlausschusses über die Wahlvorschläge auch für die diesjährige Integrationsratswahl für anwendbar erklärt. Weitere Infos unten hier auf der Seite.

Der Integrationsrat der Stadt Hückelhoven wird neben dem Ausschuss für Soziales, Senioren und Integration, ein zusätzliches, verstärktes Gremium, in dem die Interessen der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger behandelt werden.

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Hallenbad ist wieder offen

Das Hallenbad ist jeweils montags für das Vereinsschwimmen (13.00 – 21.30 Uhr) sowie mittwochs (13.00 – 21.30 Uhr) und sonntags (09.00 – 16.30 Uhr) für das Familienschwimmen geöffnet. Beachten Sie für diese Öffnungstage bitte die geänderten Öffnungszeiten des Hallenbades.

Aufgrund der aktuellen Situation möchten wir die Besucher noch auf Folgendes hinweisen: Aufgrund der Vorkehrungen zum Infektionsschutz, insbesondere der notwendigen Abstandsregeln, ist die Besucherzahl auf insgesamt 72 Besucher begrenzt. Zudem ist bei dem Betreten des Freizeitbades bis hin zur Umkleide ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt ebenso für das Verlassen des Bades. Vor dem Betreten des Badbereiches ist zu duschen. Im gesamten Bad gilt grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,50 Meter. Eine Ansammlung von Menschen ist lediglich im Rahmen der Vorgaben der Coronaschutzverordnung NRW möglich. Die Hinweise und Aushänge zum Betreten und Verlassen des Beckens sind zu beachten.

Das Sportschwimmbecken sowie das Lehrschwimmbecken stehen wie gewohnt zur Verfügung. Leider sind derzeit jedoch noch die Wasserrutsche sowie der Kleinkindbereich geschlossen. Ebenso ist der Aufenthalt auf den Liegen sowie der Empore nicht gestattet.

Das untenstehende pdf. ist zu beachten!

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