Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Sterbeurkunde

Eine Sterbeurkunde kann nur von dem Standesamt ausgestellt werden, bei dem der Todesfall beurkundet wurde.

Für eine Verwendung im Ausland kann auch eine internationale (mehrsprachige) Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Ebenso ist es möglich eine beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister zu erhalten.

Die Sterbeurkunde kann neben der schriftlichen oder persönlichen Anforderung beim Standesamt auch online beantragt und bezahlt werden.

Wird die Urkunde persönlich abgeholt, ist die Vorlage des Personalausweises erforderlich.

Die Gebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde beträgt 10,00 Euro.
Bei schriftlicher oder persönlicher Anforderung sind die Gebühren bar zu entrichten.
Die Gebühren können in Absprache mit dem Standesamt vorab überwiesen oder per Nachnahme entrichtet werden.

– Nachnahmesendung mit 4,38 Euro zusätzl. Nachnahmegebühren. –

Vorabüberweisung der jeweiligen Urkundengebühr auf ein Konto der Stadtkasse Hückelhoven,
z. B. Kreissparkasse Heinsberg, IBAN: DE18 3125 1220 0003 6077 77,
Swift-BIC: WELADED1ERK,
immer unter Angabe des Verwendungszwecks:
Buchungszeichen 1 111 00000001 / Name (Hier den Personennamen aus der Urkunde eintragen.)

Ansprechpartner/innen:


Frau Silke Betz

Tel.: 02433 / 82-220


Frau Ellen Brunen

Tel.: 02433 / 82-313


Frau Jule Hasse

Tel.: 02433 / 82-219

zugehöriges Amt:


Standesamt

Verwaltungsgebäude
Rathausplatz
41836 Hückelhoven

 

Tel.: 02433 – 820
E-Mail: standesamt@hueckelhoven.de

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem ServiceKonto.NRW anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

Mehr Informationen
und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.