Eine Sterbeurkunde kann nur von dem Standesamt ausgestellt werden, bei dem der Todesfall beurkundet wurde.
Für eine Verwendung im Ausland kann auch eine internationale (mehrsprachige) Sterbeurkunde ausgestellt werden.
Ebenso ist es möglich eine beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister zu erhalten.
Die Sterbeurkunde kann neben der schriftlichen oder persönlichen Anforderung beim Standesamt auch online beantragt und bezahlt werden.
Wird die Urkunde persönlich abgeholt, ist die Vorlage des Personalausweises erforderlich.
Die Gebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde beträgt 10,00 Euro.
Bei schriftlicher oder persönlicher Anforderung sind die Gebühren bar zu entrichten.
Die Gebühren können in Absprache mit dem Standesamt vorab überwiesen oder per Nachnahme entrichtet werden.
– Nachnahmesendung mit 4,38 Euro zusätzl. Nachnahmegebühren. –
Vorabüberweisung der jeweiligen Urkundengebühr auf ein Konto der Stadtkasse Hückelhoven,
z. B. Kreissparkasse Heinsberg, IBAN: DE18 3125 1220 0003 6077 77,
Swift-BIC: WELADED1ERK,
immer unter Angabe des Verwendungszwecks:
Buchungszeichen 1 111 00000001 / Name (Hier den Personennamen aus der Urkunde eintragen.)
Ansprechpartner/innen:
Tel.: 02433 / 82-220
Tel.: 02433 / 82-313
Tel.: 02433 / 82-219
zugehöriges Amt:
Verwaltungsgebäude
Rathausplatz
41836 Hückelhoven
Tel.: 02433 – 820
E-Mail: standesamt@hueckelhoven.de
Online Vorgang für diese Dienstleistung
Sie können sich mit dem ServiceKonto.NRW anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.
Mehr Informationenund Anmeldung
Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.