Feuerwehr
Lehrgänge, Seminare, Fortbildung
Um am aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr teilnehmen zu können, muss jedes Feuerwehrmitglied Grundlehrgänge besuchen, um das nötige Fachwissen für den Einsatzdienst zu erwerben.
Hierbei werden durch Übungen die praktischen Fähigkeiten geschult und das Fachwissen gefestigt. Nach der Grundasubildung können dann je nach Fähigkeiten, weitere Fach- und Führungslehrgänge zu besuchen.
Wir versuchen allen Feuerwehrmännern und -frauen (SB) möglichst schnell eine umfassende Grundausbildung zu ermöglichen, so dass immer ein hoher Ausbildungsstand gehalten werden kann.
Die Ausbildung im Überblick
Die durchgezogenen Linien sind jeweils Pflicht bis zur Stufe der Truppführer-Ausbildung. Die gestrichelten Linien stellen die optionalen Möglichkeiten dar.
Für die Ausbildung zum Truppführer, die auf Kreisebene am Feuerschutzzentrum in Erkelenz stattfindet, müssen alle Grundlehrgänge absolviert worden sein und ausgebildeter Atemschutzgeräteträger sein.
Möchte ein Feuerwehrmann/eine Feuerwehrfrau (SB) zu einem Gruppenführer-Lehrgang F III am Institut der Feuerwehr in Münster (IdF) gehen, so muss er/sie alle Lehrgänge inkl. Truppführer erfolgreich abgeschlossen haben und eine gültige G26.3 Untersuchung (betriebsärztliche Untersuchung für das Tragen von Atemschutz) nachweisen können.
Im Anschluss daran bietet sich die Fortbildung zum Ausbilder für verschiedene Lehrgänge (s. o.) oder im Bereich ABC-Einsatz an. Beide Varianten werden am IdF in Münster vermittelt.
Wer gemäß „Laufbahnverordnung“ weiterkommen möchte, kann einen „Zugführer-Lehrgang F IV“, einen „Verbandsführer-Lehrgang F/B V Teil 1“ und einen Lehrgang „Einführung in die Stabsarbeit F/B V Teil 2“ besuchen. Wer gar als Leiter einer Feuerwehr nach BHKG eingesetzt werden möchte, muss zusätzlich den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr F VI“ besuchen.